Zur Pressemitteilung von Nümann + Lang

In einer 12 Seiten umfassenden Pressemitteilung (pdf) legt die Kanzlei Nümann + Lang, die seit einiger Zeit Urheberrechtsverstöße für Musiker und sonstige Rechteinhaber abmahnt, ihre Rechtspositionen zum Thema Filesharing und "Massenabmahnung" dar. Der Text setzt sich mit der politischen, aber auch juristischen Diskussion der Filesharing-Problematik auseinander und ist wohl als Reaktion auf die vor kurzem durch die Verantwortlichen von Gulli.com, Netzwelt.de/Forum, Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und die Initiative Abmahnwahndreipage "Statistik zum Abmahnwesen Deutschland 2009" zu sehen. Ich möchte mich hier nicht mit jedem einzelnen Argument befassen. Eines stößt mir bei dem Thema aber immer wieder auf: Ich habe hier Mandanten, die durch die von den betreffenden Kanzleien (nicht allen) häufig (nicht immer) sehr aggressiv geschriebenen Briefe und auch durch die darin genannten hohen Beträge sehr eingeschüchtert sind. Darunter sind Menschen, denen man schon ansieht, dass sie selbst es jedenfalls nicht gewesen sind. Besonders ältere Menschen, die beispielsweise von ihren Angehörigen einen Internetanschluss "geschenkt" bekamen, sind von den damit verbundenen Auswirkungen häufig überfordert. Ganz zu schweigen davon, dass sie sich überhaupt ausmalen können, welche "Gefahren" sie als Anschlussinhaber setzen. Ich möchte hier nicht diejenigen in Schutz nehmen, die tatsächlich Jahre lang am Rechner saßen und gigabyteweise Musik, Filme und Hörbücher aus dem Internet luden. In vielen Fällen wussten diese Leute sehr genau, dass das nicht wirklich legal sein konnte. Treffen tut die massenhafte Abmahnerei aber andere, nämlich die Eltern, Großeltern oder Nachbarn, die selbst kein "Unrecht" getan haben - und denen man die Untiefen des Urheberrechts auch nur schlecht nahe bringen kann. Ich habe manches Mal den Eindruck, die Gerichte gehen bei der Beurteilung der Haftung des Anschlussinhabers einfach zu weit und meinen, dass eben einer zahlen müsse - das Recht wird in diesem Fall sehr weit ausgedehnt. Prüf- und Überwachungspflichten etc. werden kreiert, die teilweise so weit gehen, dass gefordert wird, bei der Einrichtung eines Internetanschlusses müsse man sich professionelle Hilfe holen. Und das, obschon die Internetanbieter immer mit dem Prinzip "plug and surf" werben. Es wird gefordert, eine Firewall, Benutzerkonten, Virenschutzprogramme einzurichten und zu verwalten - in dem im Schreiben zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Köln (jetzt auch im Volltext erhältlich) sogar schon zu einem Zeitpunkt, wo viele Privatanwender wohl noch Windows 98 oder ME einsetzten und Benutzerkonten nicht so einfach einzurichten waren wie heute. Nümann + Lang sagen dazu: "Wir vertreten in diesen Fällen die Interessen der Urheber, die bei einer Entlastung der Anschlussinhaber von entsprechenden Kontrollpflichten schutzlos stünden." Und das ist genau das Prinzip: Einer muss einfach zahlen. Ob er´s war oder nicht. Noch einmal, nur damit ich nicht missverstanden werde: Ich bin …

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Themen: Störerhaftung , Abmahnung , Tauschbörsen , Filesharing , Phishing , Unterlassung , Verein , P2p , Peer TO Peer , Recht Lesenswert

Erschienen 13. Januar 2010 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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