Zur Pflicht des Versicherungsnehmers in einer Krankentagegeldversicherung, dem Versicherer unverzüglich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen

Wer eine private Krankentagegeldversicherung hat, sollte im Krankheitsfall daran denken, dem Versicherer unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Ansonsten läuft man Gefahr, den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 23.05.2007 (Az.: 13 O 864/06; rechtskräftig), mit der die Klage einer Versicherungsnehmerin auf rund 6.300 € Krankentagegeld abgewiesen wurde. Die Klägerin hatte es verabsäumt, der Versicherung fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen nachzuweisen, und damit gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Dies führte zur Leistungsfreiheit der Versicherung.

Die Klägerin unterhielt bei der beklagten Versicherungsgesellschaft eine private Krankentagegeldversicherung, aus der sie ab dem 15. Kalendertag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit rund 35 € täglich erhalten sollte. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (dem „Kleingedruckten“) war ihre Pflicht niedergelegt, dem Versicherer unverzüglich die ärztlich festgestellt Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen. Als die Klägerin für drei Zeiträume in den Jahren 2004 bis 2006 insgesamt rund 6.300 € Krankentagegeld forderte, verweigerte die Beklagte die Zahlung, weil ihr keine entsprechenden Anzeigen vorlagen.

Mit Recht, befand das Landgericht Coburg. Die Klägerin behauptete zwar, sie habe der Versicherung Arbeitsunfäh…

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Themen: Urteil , Fri

Erschienen 15. Januar 2008 auf http://info.folkertjanke.de.

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