Zur Haftung von Kommunen bei Hundekot-Unfall

Was sich Berliner schon lange dachten, hat jetzt auch das Landgericht (LG) Göttingen (Az.: 4 O 210/05) entschieden.

Kommunen sind nicht dazu verpflichtet, rund um die Uhr Straßen und Gehwege von Hundekot zu reinigen.

Die spätere Klägerin rutschte in einer Straße auf Hundekot aus. Deshalb wollte sie von der Stadt Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von über 3500 Euro wegen Verletzung der Straßenreinigungspflicht (Verkehrssicherungspflicht). Die Gasse sei stark mit Hundekot verunreinigt gewesen und es habe bereits Berichte in der lokalen Presse und Bügerbeschwerden über diese Mißstände gegeben.

Das Gericht hielt jedoch die von der Stadt veranlaßte wöchentliche Straßenreinigung für ausreichend. Die Klägerin habe nicht beweisen können, dass der Hundehaufen bereit…

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Themen: Unfall

Erschienen 19. April 2006 auf http://info.folkertjanke.de.

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