Zur Haftung von Kommunen bei Hundekot-Unfall
am 19.04.2006 von http://info.folkertjanke.de
Was sich Berliner schon lange dachten, hat jetzt auch das Landgericht (LG) Göttingen (Az.: 4 O 210/05) entschieden.
Kommunen sind nicht dazu verpflichtet, rund um die Uhr Straßen und Gehwege von Hundekot zu reinigen.
Die spätere Klägerin rutschte in einer Straße auf Hundekot aus. Deshalb wollte sie von der Stadt Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von über 3500 Euro wegen Verletzung der Straßenreinigungspflicht (Verkehrssicherungspflicht). Die Gasse sei stark mit Hundekot verunreinigt gewesen und es habe bereits Berichte in der lokalen Presse und Bügerbeschwerden über diese Mißstände gegeben.
Das Gericht hielt jedoch die von der Stadt veranlaßte wöchentliche Straßenreinigung für ausreichend. Die Klägerin habe nicht beweisen können, …
BGH: Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers
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Richterlicher Sarkasmus
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Hartz IV und Eigenheimzulage
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Jurabilis / Wie erwartet haben die Justizminister gestern hier in Berlin unter anderem beschlossen, die Entschädigungsleistung für zu Unrecht erlittene Haft von jetzt 11 Euro auf künftig 25 Euro pro Hafttag anzuheben. Ob damit bereits ein vernünftiges N…
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Bundesweit erste Gerichtsentscheidung zur neuen Regelung für Arzt-Software
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Bundesweit erste Gerichtsentscheidung zur neuen Regelung für Arzt-Software: Manipulative Beeinflussung des Arztes durch ein Computerprogramm - Berliner Sozialgericht: Werbung und Funktion in unzulässiger Weise vermischt - Zertifikat fü…
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Mündliche Verhandlung in Sachen Reform der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen
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Löschungen nach Widerspruch (46/2008)
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MarkenBlog / Wie sz-online berichtet, muss das Deutsche Patent- und Markenamt demnächst eine Patentanmeldung prüfen, die die Erzeugung eines Baustoffes aus stark erhitztem Hundekot zum Inhalt hat. Der für manche Verrücktheiten bekannte Berliner Aktionsküns…
50 Tonnen täglich
kanzlei-hoenig.info / Es geht mal wieder um den Stadthund. Über 50 Tonnen Hundekot landen in Berlin täglich auf der Straße. berichtet der Tagesspiegel. Und die taz übertreibt mal wieder: Sechzig Tonnen Kot wirft der Stadthund alleine in Berlin…
» Gemeinde muß Tretminen nicht sofort entfernen
Kommunen sind nicht dazu verpflichtet, rund um die Uhr Straßen und Gehwege von Hundekot zu reinigen. Das hat das Landgericht Göttingen entschieden.
