Zur Haftung des Hundebesitzers, wenn sein Hund einen Spaziergänger verletzt
am 11.04.2007 von http://info.folkertjanke.de
Dem Menschen ist der Hund meistens ein gefolgsamer und treuer Hausgenosse. Doch untereinander kann das Verhältnis zwischen den Vierbeinern oft sehr angespannt sein. Aus den gutmütigsten Tieren werden kaum zu bändigende Kläffer, können sie einen Rivalen nicht riechen. Wehe einem Zweibeiner, der in einen derartigen Revierkampf hineingerät. Das kann für den Unglückseligen eine schmerzhafte, für das Herrchen des aus der Fassung geratenen Hundes eine kostspielige Erfahrung werden.
Das zeigt eine jetzt ergangene Entscheidung des Landgerichts Coburg. Danach muss der Besitzer eines Rüden einer Frau, die infolge des ungestümen Temperaments des Tieres gestürzt war und sich hierbei verletzt hatte, Schadensersatz und Schmerzensgeld von rund 3.200 € zahlen. Die Richter verurteilten ihn auch, für eventuell zukünftig noch entstehende Schäden aufzukommen.
Die Klägerin unternahm mit Charly (einem Rüden) und Gina (einer Hundedame), die sie angeleint hatte, einen Abendspaziergang. Als sie an dem nicht umzäunten Grundstück eines Nachbarn entlang schlenderten, schoss ihnen aus einer Hecke plötzlich der Mischlingshund Dino bellend und knurrend entgegen. Der Streuner griff sofort Charly an. Dieser wehrte sich mannhaft gegen die feindliche Attacke - unterstützt durch seine getreue Gefährtin Gina. Allerdings zog das Hundepärchen bei der Rauferei heftig an der Leine, die Frauchen weiterhin tapfer fest umschlossen hielt. Und unvermittelt lag sie der Länge nach auf dem Trottoir. Während die drei Vierbeiner den Kampf einigermaßen unversehrt überstanden, brach sich die Frau den linken Daumen und zog sich einen Kreuzbandabriss im linken Knie zu. Da sie Dino als Urheber des Übels ansah, verlangte sie von dessen Halter ca. 10.400 € Schmerzensgeld und Schadensersatz. …
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