Zur Haftung des Arztes bei Außenseitermethoden - BGH, Urteil v. 22.05.2007 – Az. VI ZR 35/06
am 05.09.2007 von MediBlawg
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich grundlegend zur Arzthaftung bei der Anwendung von Außenseitermethoden Stellung genommen.
Die Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Heilmethode ist grundsätzlich erlaubt und führt nicht ohne weitere Umstände zu einer Haftung des Behandlers bei ausbleibendem Heilerfolg oder bei Komplikationen. Dies gilt auch für neuartige, wissenschaftlich umstrittene Heilmethoden, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist. Die Therapiewahl ist primär Sache des Arztes, dem die Rechtsprechung bei seiner Entscheidung ein weites Ermessen einräumt für den Fall, dass praktisch gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen (im Streit stand die Therapie mit dem sogenannten Racz-Katheter; minimal-invasive epidurale Wirbelsäulen-Kathetertechnik nach Prof. Racz).
Der Arzt muss bei Methoden, die nicht allgemein anerkannt sind, den Patienten umfangreicher aufklären und dessen Therapie sorgfältiger überwachen als …
Medizinrecht: BGH: Anwendung einer Außenseitermethode
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Leitsätze:Bei Anwendung einer Außenseitermethode ist grundsätzlich der Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen Arztes entscheidend.Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes bei Anwendung einer solchen Methode.Der Fall:Die Klägerin begab sich weg…
Medizinrecht: BGH: Übertragung der Risikoaufklärung an nachgeordneten Arzt
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Chefarzt, der die Risikoaufklärung eines Patienten einem nachgeordneten Arzt überträgt, muss darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um eine ordnungsgemäße Aufklärung sicherzustellen und zu kontrollieren. (Leitsatz d…
BGH: Aufklärungspflichten bei neuen Behandlungsmethoden und Risikoverwirklichung
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Pressemitteilung des BGH Nr. 89/2006 Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen einer nach ihrer Behauptung fehlerhaft und ohne die erforderliche…
Zur Arzthaftung bei der Behandlung mit nicht zugelassenen Arzneimitteln - BGH, Urteil v. 27.03.2007 – Az. VI ZR 55/ 05
MediBlawg / Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 27.3.2007 mit der Arzthaftung für die Behandlung mit (noch) nicht zugelassenen Medikamenten beschäftigt und die besonderen Überwachungspflichten des behandelnden Arztes konkretisiert. In den…
Aufklärung des Patienten vor ärztlichem Eingriff
JuracityBlog / Die aus dem Behandlungsvertrag resultierende Pflicht des Arztes, den Patienten über Inhalt und Umfang der ärztlichen Maßnahme aufzuklären, soll den Patienten in die Lage versetzen, vor der geplanten Maßnahme genau den Verlauf…
Ärztlicher Heileingriff als Körperverletzung mit Todesfolge
Handakte WebLAWg / Ärztliche Heileingriffe erfüllen den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung und bedürfen daher grundsätzlich der Einwilligung des Patienten, um rechtmäßig zu sein. Die Einwilligung kann aber wirksam nur erteilt werden, wenn der Patient…
