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Zur Haftung der Bank eines Phishing-Opfers

am 10.07.2008 von http://rechtmedial.de

Wie die Kollegen von MIR berichten, hat das Amtsgericht Wiesloch am 20.6.2008 entschieden, dass das Opfers eines Phishing-”Angriffes” gegenüber der eigenen Bank nicht haften musst, wenn dieses beim Betrieb des PCs durchschnittliche Sorgfaltsanforderungen an den Tag legt.
Das Gericht dazu:
Die Beklagte (hier die Bank)hat nur dann einen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Bankkunden, den sie durch Abbuchung vom Konto des Bankkunden befriedigen darf, wenn dieser oder eine von ihm beauftragte Person einen Überweisungsantrag abgegeben hat. Ohne wirksames Angebot des Kunden auf Abschluss eines Überweisungsvertrages kann das Konto nicht belastet werden, da es an einer Weisung fehlt. Das Fälschungsrisiko des Überweisungsauftrages trägt die Bank (Assies, Handbuch des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, 1. Auflage, 3. Kapitel, Rn. 52 unter Hinweis auf BGH, NJW 2001, 2968, 3183 und 3190 zu gefälschten Überweisungsträgern und Rn. 350 ff. zum Onlinebanking).
und weiter
Im Ergebnis kann die Bank von ihren Kunden erwarten, dass diese einem den allgemeinen, an dem Verhalten eines durchschnittlichen PC-Benutzers orientierten Personalcomputer für die Benutzung des Onlinebanking verwenden (so auch Assies/Richter, Handbuch des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, 1. Auflage, 3. Kapitel, Rn. 354). Auch Erfurth (WM 2006, 2198, 220) verlangt „das zur Nutzung des Mediums notwendige Wissen, aber gerade kein fachspezifisches IT-Hintergrundwissen“ Eine irgendwie geartete Absicherung des Computers ist daher zu erwarten (so auch Assies/Richter, Handbuch des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, 1. Auflage, 3. Kapitel, Rn. 358; kundenfreundlicher jedoch Kind/Werner, CR 2006, 353 ff.). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das  Kreditinstitut grundsätzlich das Risiko des Missbrauches der Sicherungsmedien trägt und dies nicht umfassend auf …

AG Wiesloch: Zur Haftung der Bank für den Schaden des Phishing-Opfers - Soweit der Bankkunde seinen Computer im Rahmen des Online-Banking entsprechend durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen betreibt, haftet die Bank grundsätzlich für diesem

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ohne ein wirksames Angebot des Kunden auf Abschluss eines Überweisungsvertrages kann das Konto des Bankkunden nicht belastet werden, da es an einer Weisung fehlt. Das Fälschungsrisiko des Überweisungsauftrages trägt hierbei die Bank. 2. Im…

AG Wiesloch: Bei durchschnittlich sorgfältigem Handeln des Bankkunden beim Online-Banking haftet die Bank für den sogenannten Phishing-Schaden gegenüber dem Kunden

Dr. Bücker Newsfeed / Im Urteil vom 20.06.08 Az.: 4 C 57/08 stellte das AG Wiesloch fest, dass die Bank gegenüber seinem Kunden immer dann für den Schaden haftet, wenn der Kunde seinen Computer den durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen beim Online-Banking nach betr…

LG Bad Kreuznach: Rückforderungsanspruch der Bank gegen Phishing-Täter

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Bad Kreuznach (Urt. v. 30.01.2008 - Az.: 2 O 331/07) hat entschieden, dass eine Bank einen bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Phishing-Täter hat.Mitte 2007 erfolgte von dem Online-Konto eines Kunden der klägerischen Bank e…

LG Bad Kreuznach: Phishing - Zum bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch der (überweisenden) Bank des Phishing-Opfers gegenüber dem Finanzagenten.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für einen Anspruch der Bank des Phishing-Opfers gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263a StGB gegen den sog. Finanzagenten ist erforderlich, dass die anspruchstellende Bank den Nachweis führt, der Finanzagent habe in bewusstem und gewollten Zu…

AG Wiesloch: Bank haftet bei Phishing-Schäden

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Wiesloch (Urt. v. 20.06.2008 - Az.: 4 C 57/08) hat entschieden, dass die Bank in Fällen von Phishing-Schäden haftet.Bei dem Kläger war die PIN und TAN für das Online-Banking aufgrund eines Virenprogramms abgegriffen worden. Mit diesen Date…

OLG Hamburg: Rückerstattungsanspruch der Bank bei Phishing-Überweisungen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 07.07.2006 - Az.: 1 U 75/06: PDF via a-i3.org) hat entschieden, dass die Bank gegen ihre Kundin einen Rückerstattungsanspruch hat, wenn diese über ihr Konto Phishing-Überweisungen laufen lässt.Auf das Konto der Bankkun…

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Der Autor und sein Blog

Ass. Jur. Marian Härtel

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