Zur Haftung bei fehlender Angabe der GmbH-Rechtsform
am 07.05.2007 von http://notizen.duslaw.eu
Eine aus den Gesellschaftern Max und Moritz bestehende GmbH baut Häuser. Verträge
mit den Bauherren werden vom Vertriebsmitarbeiter Klein abgeschlossen, der dazu von
Geschäftsführer Bagger bereitgestellte Vordrucke benutzt. Dort wird die Firma als
Bauunternehmen Max&Moritz bezeichnet. Wer haftet für Baumängel?
Nur die GmbH
Max und Moritz (neben der GmbH)
Geschäftsführer Bagger (neben der GmbH)
Vertriebsmitarbeiter Klein (neben der GmbH)
Das Rechtsgefühl sagt, dass Antwort (1) wohl nicht richtig sein kann. Schließlich
wurde beim Bauherren der Eindruck erweckt, dass sein Vertragspartner eine Personengesellschaft
sei, bei der normalerweise persönlich gehaftet wird. Also Antwort (2)? Aber Max und
Moritz haben sich nicht in die Geschäfte eingemischt, wozu hat man einen Geschäftsführer
engagiert? Daher wohl Antwort (3), denn Geschäftsführer Bagger hat die irreführenden
Vordrucke zu verantworten. Oder doch eher Antwort (4), denn Mitarbeiter Klein hat
diese im Außendienst eingesetzt, ist aber nur ein weisungsgebundener Arbeitnehmer?
Wir brauchen einen Joker und fragen beim
BGH. Dessen Auskunft …
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