Zur Frage, ob der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt vom wirklichen Vater zurückverlangen kann
am 10.05.2007 von Recht und Alltag
In seinem Urteil vom 14.02.2007 (Az.: 11 UF 210/06; Revision zugelassen) hat der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden, dass der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt grundsätzlich erst dann erstattet verlangen kann, wenn die Vaterschaft des wirklichen Vaters in dem speziell dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist. Der Familiensenat des Oberlandesgerichts hat damit in zweiter Instanz die Berufung des Scheinvaters gegen ein die Zahlungsklage gegen den biologischen Vater abweisendes Urteil des Amtsgerichts Warendorf zurückgewiesen.
Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt: Der Kläger, zu dessen Gunsten bereits in einem früheren Verfahren gerichtlich festgestellt worden ist, dass er nicht der Vater des während seiner Ehe geborenen Kindes ist, kann den wirklichen Vater des Kindes erst dann wegen des von ihm gewährten Unterhalts in Anspruch nehmen, wenn die Vaterschaft des biologischen Vaters in dem speziell dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist. Diese Beschränkung des Anspruchsrechts des Scheinvaters ist nach der bisherigen …
Unterhalt: Scheinvaterregress beim Kuckuckskind
JuracityBlog / Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 210/06) hat entschieden, dass der vermeintliche Vater den für ein Kuckuckskind geleisteten Unterhalt von dem biologischen Vater erst dann erstattet verlangen kann, wenn dessen Vaterschaft in einem gerichtlichen V…
Wenn der wahre Vater im Dunkeln bleibt
LawBlog / Ein Ehemann kann zwar gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht der Vater eines von seiner Ehefrau untergeschobenen Kindes ist – er kann aber juristisch nicht klären lassen, wer der biologische, also tatsächliche Vater ist. Damit kann der Ehe…
Familienrecht: Bundesgerichtshof stärkt die Rechte des Scheinvaters gegenüber dem tatsächlichen Vater
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Urteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06 - über einen Sachverhalt zu entscheiden, der den dortigen Kläger gewiss – nach Meinung des BGH völlig zu Recht – zur Verzweiflung gebracht hatte.Der Kläger war de…
Regressanspruch des Scheinvaters gestärkt
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH hat die Ansprüche eines Scheinvaters gestärkt, der jahrelang Unterhalt für drei „Kuckuckskinder“ gezahlt hat. In einem heute veröffentlichten Urteil gab das Karlsruher Gericht einem Mann Recht, der vom vermutlichen Kindsvater - dem je…
“Scheinvater” bekommt Unterhalt zurück
Handakte WebLAWg / Ein Mann zahlte jahrelang Unterhalt für ein Kind, von dem er nicht der biologische Vater ist. Nun muss der tatsächliche Erzeuger ihm das Geld zurückzahlen, das entschied das Oberlandesgericht. Dabei ist egal, ob der Vater wusste, dass es sich um e…
Vaterschaftsanfechtung zulässig auch bei absichtlich falschem Vaterschaftsanerkenntnis
JuracityBlog / Das OLG Köln (Aktenzeichen 14 WF 49/06) hat entschieden, dass die Kindesmutter die Vaterschaft auch dann noch gerichtlich anfechten kann, wenn vorher die Vaterschaft mit ihrer Zustimmung bewußt falsch anerkannt worden ist. In dem entschied…
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne vorausgegangenes Vaterschaftsfeststellungsverfahren
scheidungsblog.com / Der u. a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Unterhaltsklage eines Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger, dessen Vaterschaft bisher nicht festgestellt worden ist, zu entscheiden. In eine…
Einschränkung der Erwerbstätigkeit zu Gunsten des Kindes aus zweiter Ehe
Rechtblog / Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Vater, welcher gegenüber seinem minderjährigen Kind aus erster Ehe unterhaltspflichtig ist. Der Vater hat nun in seiner zweiten Ehe die Rolle des Hausmannes übernommen. Damit konnte seiner…
Kein Schadenersatzanspruch des nichtehelichen Vaters
Recht und Alltag / 1. Niemand darf gerichtlich oder außergerichtlich die mit der Geburt (eines Kindes) zunächst eingetretene (eheliche) Abstammung des Kindes vom Ehemann (der Kindesmutter) in Frage stellen und sich auf nichteheliche Abstammung berufen. Dieses Verbot…
