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Zur Frage der Erstattung von Hinsendekosten beim Fernabsatz - EuGH entscheidet jetzt

am 07.10.2008 von http://rechtmedial.de

Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof perVorlagebeschluss zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) befragt.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt, wenn der Verbraucher mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware an ihn belastet wird, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet.
Der Kläger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 € pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs/Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch.
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. Es hat zur Begründung angeführt, dass die Erhebung von Versandkosten für die Hinsendung der Ware gegen verbraucherschützende Normen verstoße. Zwar könnten die Kosten nach nationalem Recht dem Verbraucher auferlegt werden, die Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz) gebiete es jedoch, den Verbraucher bei Ausübung seines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts von Hinsendekosten freizustellen. Die Regelungen des nationalen Rechts seien daher dahin auszulegen, dass die Kosten der Versendung in solchen Fällen nicht dem Verbraucher auferlegt werden können.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Revisionsverfahren ausgesetzt und gemäß der Verpflichtung aus Art. 234 EG-Vertrag dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der …

Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)

Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung vom 01.10.2008 zum Urteil vom 01.10.2008 - VIII ZR 268/07:1. Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt, wenn der Verbraucher mit Versandkosten für d…

BGH (VIII ZR 268/07) Versandkosten für die Hinsendung der Ware bei Wahrnehmung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts

Recht für Verbraucher / Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschütze…

Bundesgerichtshof : Hinsendekosten - Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie. EuGH entscheidet zur Frage, ob beim Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts die Kosten der Warenzusendung dem Verbraucher auferlegt werd

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Beschluss vom 01.10.2008 - Az. VIII ZR 268/07; Vorinstanzen: LG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2005 – Az. 10 O 794/05, OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2007 – Az. 15 U 226/06 = Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen …

Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs in Sachen Hinsendekosten an den EuGH

LBR-Blog / Aus einer aktuellen Pressemitteilung des BGH eine interessante Meldung für alle Onlinehändler: Muss der Verkäufer dem Verbraucher nach einem Widerruf auch die Hinsendekosten erstatten? Der BGH meint, dass dies nach deutschem Recht nicht der Fall s…

BGH: Erwartete Entscheidung über Hinsendekosten per Vorlagenbeschluss an den EuGH vertagt

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / BGH, Beschluss vom 01.10.2008, Az. VIII ZR 268/07 Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG Die viel erwartete Entscheidung des BGH zu der Frage, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt, w…

BGH: Lang erwartete Entscheidung über Erstattung von Hinsendekosten nach Widerruf per Vorlagenbeschluss an den EuGH vertagt

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / BGH, Beschluss vom 01.10.2008, Az. VIII ZR 268/07 Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG Die lange erwartete Entscheidung des BGH zu der Frage, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft wohl gegen verbraucherschützende Vorschriften verstö…

Wer trägt die Hinsendekosten im Onlinehandel?

Pfitzer.Rechtsanwaelte / Verbraucher können bei Ausübung eines ihnen zustehenden Widerrufsrechts die Erstattung der Rücksendekosten verlangten. Einzige Ausnahme sind Artikel unter EUR 40,-, bei denen der Verkäufer die Kosten auf den Verbraucher abwälzen kann. Juristisch…

Bei Widerruf eines Fernhandelskaufs hat der Verkäufer auch die Hinsendekosten der Ware zu tragen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Werden unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln Waren verkauft – typischerweise über Internet oder Telefon -, so steht dem Käufer als Verbraucher ein Widerrufsrecht nach §§312d Abs. 1, 355 BGB zu. Zwar hat der Gesetzgeber in §357 Abs. 2 BGB…

Bei Widerruf eines Fernhandelskaufs hat der Verkäufer auch die Hinsendekosten der Ware zu tragen

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Wer trägt die Kosten beim Widerruf?

RECHTaktuell / Bislang ist die Rechtslage in Deutschland klag: § 357 Abs. 2 BGB trifft zu den Rücksendekosten beim Widerruf folgende Bestimmung: „Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten d…

BGH: Frage zu Hinsendekosten im Fernabsatzrecht dem EuGH vorgelegt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt, wenn der Verbraucher mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware an ihn belastet wird, sofern er von seinem Widerrufs- b…

Verbraucherzentrale NRW : Widerrufsrecht - Bei komplettem Widerruf im Versandhandel sind die Kosten der Rücksendung vom Verkäufer zu tragen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Karlsruhe, Urteil vom 5.09.2007, Az. 15 U 226/06 Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. <br><br> So urt…

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Ass. Jur. Marian Härtel

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