Zur Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Einstellung
am 08.05.2006 von http://info.folkertjanke.de
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 30.03.2006 (Az.: 10 Sa 2395/05) eine Klage auf Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung eines Stellenbewerbers bei der Einstellung (§ 611 a BGB) abgewiesen.
Der – männliche – Bewerber hatte sich auf eine Stelle beworben, die für eine „Chefsekretärin/ Assistentin“, also nicht geschlechtsneutral, ausgeschrieben war. Er wurde bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigt und machte daraufhin eine Schadenersatzforderung in Höhe von 3 Monatsverdiensten geltend.
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass ein etwaiger Entschädigungsanspruch gemäß § 611a BGB voraussetze, dass der Bewerber sich subjektiv ernsthaft beworben habe und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht gekommen sei. Aus Indizien im Zusammenhang mit der Bewerbung könne aber geschlussfolgert werden, dass eine ernsthafte Bewerbung gar nicht gewollt gewesen sei. Ein subjektiv ernsthafter Bewerber werde in seiner Bewerbung alles tun, um ein positives Bild von seiner Person und seinen – auf den Text der Stellenbeschreibung bezogenen - Fähigkeiten abzugeben. Gegen eine subjektiv ernsthafte Bewerbung spreche es dann zum Beispiel, …
Nicht geschlechtsneutrale Stellenanzeige - Keine Entschädigung bei Indizien für unernste Bewerbung
andreas-buschmann.net / Ein Arbeitgeber schreibt eine Stelle mit der unzulässigerweise nur Frauen ansprechenden Stellenbezeichnung “Chefsekretärin/ Assistentin” aus. Ein bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigter männlicher Stellenbewerber machte darau…
Entschädigung abgelehnt: Diskriminierung!
Handakte WebLAWg / Das LAG Berlin hat in einer Entscheidung vom Donnerstag, d. 30.03.2006 eine Klage auf Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung eines Stellenbewerbers bei der Einstellung abgewiesen. Der – männliche – Bewerber hatte sich auf eine…
Entschädigung wegen Diskriminierung abgelehnt
Rechtblog / Wie das Handelsblatt berichtet, hat das Landesarbeitsgericht Berlin der Klage eines Bewerbers nicht entsprochen: Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung eine Klage auf Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminier…
Entschädigung wegen Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Die herrschende Meinung / Das Landesarbeitsgericht Hamm hat eine auf Zahlung einer Entschädigung, die auf eine Altersdiskriminierung gestützt wird, gerichtete Klage abgewiesen. Die beklagte Gesellschaft betreibt ein Immobilienunternehmen. Im März 2007 veröffentlicht…
Im Zuge der sogenannte Reform Harz IV auf Bahnhofspennerniveau verharzt
Rechtblog / Mit solchen Ausführungen in einer Bewerbung versuchte ein Kollege für sich Ansprüche aus dem AGG abzuleiten. Erfolglos zum Glück. Das LARbG Baden Württemberg hat wie folgt hierzu ausgeführt: Eine Benachteiligung im Sinn…
LAG Baden-Württemberg zur rechtsmissbräuchlichen Bewerbung - AGG-Hopper, Beschluß vom 13.8.2007, 3 Ta 119/07
Arbeitsrecht-Blog.de / Der Bewerber um einen Arbeitsplatz kann sich dann nicht auf eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, wenn es an einer subjektiv ernsthaften Bewerbung fehlt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte am…
Diskriminierung wegen des Geschlechts - Entschädigung
Die herrschende Meinung / Die beteiligten Parteien haben ihren Streit wegen Diskriminierung eines abgelehnten Bewerbers wegen des Geschlechts durch Vergleich vor dem Amtsgericht Krefeld beigelegt. Beim Arbeitsgericht Krefeld verlangte ein abgelehnter Bewerber Entschädi…
AGG - Keine Entschädigung bei nicht ernst gemeinter Bewerbung
Handakte WebLAWg / Abgelehnte Bewerber haben trotz einer gegebenenfalls in diskriminierender Form verfassten Stellenausschreibung bei einer nicht ernst gemeinten Bewerbung keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG). Dies…
LAG: Behinderung muss anerkannt sein
Handakte WebLAWg / Eine Schwerbehinderung kann bei einer Stellenbesetzung nur dann berücksichtigt werden, wenn sie behördlich anerkannt ist. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Bewerbung. Wird die Behinderung erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist festgestellt, h…
