Zur Besitzerlangung bei im Cache befindlichen Dateien

Die BGH-Entscheidung 1 Str 430/06 ist inhaltlich heute vielen bekannt: Besitz an Dateien wird schon begründet, wenn diese nur im Cache gespeichert waren, ohne dass eine zielgerichtete Speicherung der Dateien erfolgte. Nicht zuletzt wegen dieses Urteils sind manche User verunsichert und raten u.a. dazu, den Cache des Browsers ganz auszuschalten.

Eine Entscheidung des HansOLG (1-53/08, Fundstelle: StraFo 4/09, S.165) bringt nun etwas Lebensnähe in das scheinbar uferlose Urteil des BGH: So ist ausdrücklich ein Besitzwille des Betroffenen festzustellen. Dies ist insbesondere zu verneinen, wenn die Daten umgehend gelöscht werden, sei es manuell durch den Betroffenen oder auch systembedingt. Hierzu verweist das HansOLG auf den Beschluss des BGH, der die Strafbarkeit des Betroffenen begründet,

weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden.

Das heißt erst einmal, ob man einen Cache ganz ausschaltet oder (wie beim Firefox möglich) mit dem Schließen des Browsers den Cache löschen lässt, kommt aufs gleiche raus – solange auch wi…

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Themen: Urteil , Firefox

Erschienen 19. September 2009 auf http://www.internet-strafrecht.com.

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