Zur Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten
am 04.05.2006 von Recht und Alltag
Das Arbeitsgericht Berlin hat am 30.03.2006 (Az:. 81 Ca 1543/06 - nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten unwirksam war. Die Befristung erfolgte ohne sachlichen Grund und war alleine auf die Vorschrift des § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG gestützt, wonach die Befristung keines sachlichen Grundes bedarf, wenn der Arbeitnehmer das 58. Lebensjahr vollendet hat.
Diese Vorschrift sei europarechtswidrig. Die Europarechtswidrigkeit ergebe sich …
Das TzBfG auf dem Prüfstand des Europarechts
JuracityBlog / Zentrale Vorschrift im Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) im Hinblick auf die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist der § 14 TzBfG, der in Absatz 1 die – auch wiederholte - Befristung aufgrund besonderen Sachgrundes regelt und in Absatz 2 di…
Konkurrentenklage kann Grund für eine Befristung sein
Rechtblog / Die Aufzählung von Sachgründen für die Befristung von Arbeitsverträgen in § 14 I 2 Nrn 1 bis 8 TzBfG ist nicht abschließend. Die Befristung kann auch durch andere, den Wertungsmaßstäben des § 14 TzBfG entsprechend…
Zur Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung
Recht und Alltag / Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt…
Arbeitsgericht Berlin erklärt Befristung im Technikmuseum für unwirksam
Recht und Alltag / Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Befristung des Arbeitsverhältnisses von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, die als Gästebetreuer im Technikmuseum tätig sind, und deren Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Befri…
Zum Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG
Recht und Alltag / Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Die Vorschrift fingiert bei Vorliegen der t…
Nachgefragt: Tücken des ersten Arbeitsvertrages
Handakte WebLAWg / Es ist heute gängige Praxis, dass Auszubildende im Anschluss an ihre Ausbildung zunächst zeitlich befristet eingestellt werden. Im Regelfall bedarf die Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu deren W…
Bundesarbeitsgericht zur Befristung des Arbeitsvertrages im Anschluss an eine Ausbildung
recht verständlich / Das Bundesarbeitsgericht musste sich jüngst wieder mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet worden ist.Im jetzt entschiedenen Falle ging es um die Befristung nach dem Ende der Ausbildung. Frau A hatte eine…
Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion des § 15 Abs.5 TzBfG - BAG Urteil vom 11.07.2007, Az.: 7 AZR 501/06
BS&P Balan Stockmann & Partner - Rechtsanwälte - Jena / Nach § 15 Abs.5 Teilzeitbeschäftigungsförderungsgesetz (TzBfG) verlängert sich ein befristetes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn es nach Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird, es sei denn der Arbeitgeber w…
Zum Schriftformerfordernis bei Befristung eines Arbeitsvertrages
Recht und Alltag / Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Ar…
BAG: Zur Schriftform der Befristung im Arbeitsvertrag - Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Nach einem Urteil des BAG vom 13.06.2007 kann nach der Arbeitsaufnahme als unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem schriftlichen Arbeitsvertrag eine dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG genügende Befristung vereinbart werden. Die Part…
