Zur Auswirkung eines unter Alkoholeinfluss verursachten Verkehrsunfalls auf den Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz
am 11.04.2007 von http://info.folkertjanke.de
In Zeiten persönlicher Krisen ist Alkohol kein guter Ratgeber. Im Gegenteil kann eine hochprozentige Seelenmassage die Misere sogar verschlimmern. Man braucht sich nach ein paar Schoppen Wein nur ans Steuer eines Autos zu setzen - und schon wähnt man sich unter Umständen in einem nimmer enden wollenden Albtraum. Denn zu den bestehenden Problemen, die natürlich nicht verschwinden, können neue hinzutreten: Der Verlust des Führerscheins sowie des Haftpflicht- und Kaskoschutzes. Aus dieser Situation wird sich der Betroffene mit dem Hinweis auf seine angeschlagene seelische Verfassung meistens nicht herausreden können.
Davon zeugt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Coburg. Erfolglos hatte ein von einem Schicksalsschlag heimgesuchter Versicherungsnehmer Kaskoschutz beim Fahrzeugversicherer eingeklagt. Stark angetrunken hatte er mit seinem Boliden einen Auffahrunfall herbeigeführt. Da die Coburger Richter hierin ein grobes Fehlverhalten sahen, wiesen sie nicht nur die Klage ab, sondern verurteilten den Unglücksfahrer auf die Widerklage der Versicherung sogar, dieser 5.000 € zu zahlen. In dieser Höhe hatte die Assekuranz ihm nämlich wegen der Trunkenheitsfahrt den Kfz-Haftpflichtschutz entzogen.
Für den späteren Kläger brach eine Welt zusammen. Seine Gattin hatte ihm aus heiterem Himmel ihre Absicht offenbart, ihn zu verlassen. Der enttäuschte Ehegemahl vermutete als Grund einen anderen Mann. Er verkroch sich in ein Hotelzimmer und beauftragte einen Detektiv, das Geheimnis der Frau zu lüften. Die Zeit des nervenaufreibenden Wartens überbrückte er mit Beruhigungsmitteln, Bier und Wein. Am späten Abend dann der Anruf des Privatermittlers - und die traurige Gewissheit. Der zutiefst Getroffene wollte seine treulose Gefährtin in flagranti zur Rede stellen. Geplagt von Eifersucht und vernebelt von …
Versicherungsrecht: Einstandspflicht des Haft- und Kaskoversicherers, wenn ein Versicherungsnehmer Fragen in der Schadensanzeige unbeantwortet lässt
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Einstandspflicht des Kaskoversicherung auch ohne Zeugen
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Zur Einstandspflicht eines Wohngebäudeversicherers bei einem Rohrschaden
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Zu den Auswirkungen, wenn ein Versicherungsnehmer bei der Beanspruchung von Kaskoschutz zurückliegende Fahrzeugaufbrüche verschweigt
Recht und Alltag / Das Auto wird geklaut und die Kaskoversicherung springt nicht ein! Diese doppelte Misere riskiert der Versicherte, der die Fragen der Assekuranz unrichtig oder unvollständig beantwortet. Hierzu zählt beispielsweise auch das Interesse des Versichere…
