Zur ARGE auch wenn der Reißverschluss klemmt

Mit Urteil vom 1.6.2006 (Az.: S 11 AS 317/05) hat das Sozialgericht Koblenz entschieden, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ( so genanntes Hartz IV Gesetz) Einladungen der ARGE zu einem Gespräch über ihre berufliche Situation auch dann folgen müssen, wenn sie dafür in beschädigter Kleidung ihre Wohnung verlassen müssen. Sachverhalt: Der Kläger war der [...]

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Themen: Sgb II , Hartz IV


Erschienen 6. Juli 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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