Zur Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin gemäß Darstellervertrag
am 14.06.2007 von http://info.folkertjanke.de
Welche Arbeit der Arbeitnehmer zu leisten hat, ergibt sich in erster Linie aus dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann Inhalt und Umfang der Arbeitspflicht kraft seines Weisungsrechts im Rahmen des jeweiligen Arbeitsvertrags festlegen. Hiernach richtet sich auch, inwieweit ein Filmschauspieler Änderungen an seiner arbeitsvertraglich vorgesehenen Filmrolle hinnehmen muss. Die Vertragspartner bestimmen selbst über den Ausgleich ihrer gegenläufigen Interessen und grundrechtlich geschützten Positionen. Bei der Vertragsauslegung ist die Bedeutung der Freiheit der künstlerischen Betätigung für beide Vertragspartner angemessen zu berücksichtigen.
Im Streitfall hatte die Klägerin die Rolle der „Jennie“ in dem Film „mit dem voraussichtlichen Titel“ „Maria an Callas“ übernommen. Nach zwei Drehtagen wurde das Drehbuch ua. dahin geändert, dass Jennie nicht mehr die 54jährige Schwägerin und Freundin der Hauptdarstellerin, sondern deren 60jährige Mutter war. Die Klägerin erklärte, sie werde als Jennie nur nach der bisherigen Drehbuchfassung tätig. Ihre Rolle wurde daraufhin anderweitig besetzt.
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 13.06.2007 (Az.: …
BAG: Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin
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Ein Hauch von Hollywood
recht verständlich / Erfurt ist nicht in Kalifornien. Trotzdem wehte ein Hauch von Hollywood durch die Gänge des Bundesarbeitsgerichts, als der fünfte Senat über die Arbeitspflichten einer Filmschauspielerin zu entscheiden hatte. Das Gericht hatte folgenden Sachverhal…
Arbeitsrecht: Schauspieler und Änderung ihrer Rollen. Oder: Eitelkeiten von Schauspielern als arbeitsrechtliches Problem?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Ein kürzlich von dem Bundesarbeitsgericht entschiedenes Verfahren erinnert sehr stark an eine Szene aus dem Film „Club der Teufelinnen". Dort sorgte Goldie Hawn für Heiterkeit, als sie sich darüber beklagte, der Produzent eines Filmes habe…
Der Schauspieler und seine Rolle – welche Änderungen sind zulässig?
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Die Pflichten eines Schauspielers regelt der Darstellervertrag, der oftmals als Arbeitsvertrag einzustufen ist. Hieraus, aber auch z. B. aus Vorgesprächen und einem überreichten Drehbuch, ergeben sich Inhalt und Umfang der Rolle. Oftmals begrenzt d…
Haushaltsbefristung nach dem TzBfG
Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er…
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Zusammenlegung von Niederlassungen und Sozialauswahl
Recht und Alltag / Der Kreis der in eine nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmenden Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer bestimmt sich nach ihrer Vergleichbarkeit. Diese bemisst sich zwar in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. An einer Vergleichbarkeit…
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