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Zur Anti-Schäuble-Hysterie

am 17.06.2007 von http://www.unfehlbar.net

Die Front der Wolfang-Schäuble-Kritiker hat es leicht: Sie wird bejubelt von denen, die ihre Aversion gegenüber der Person Schäubles teilt. Und von jenen, die diese Kritik für unschlüssig, überflüssig oder ungerechtfertigt halten, wird sie überlesen. Als Kämpfer für Bürgerrechte ist man ja schließlich per se unangreifbar.
Von der Sache her jedenfalls.
Doch für die ernsthafte Grundannahme, ein einzelner Bundesminister habe nichts anderes im Sinn, als besessen und ohne Not Verfassungen kaputt zu machen, darf man als erwachsener Mensch getrost belächelt werden. Und selbst wenn der Vorwurf nur dahingehend lautet, der Minister habe die Relationen aus dem Blick verloren und nehme die Beschränkung freiheitlicher Verfassungsgarantien gewissermaßen nur als notwendige Nebenfolge in Kauf, lohnt sich ein genauerer Blick auf die Art der Argumentationsführung.
Es klingt natürlich immer dramatisch, wenn man davon spricht, der Staat mische sich in grundrechtlich geschützte Lebensbereiche ein. Nur: Vom Schutzbereich deutscher Grundrechte ist vom Taubenfüttern über den Drogenhandel bis hin zum Inverkehrbringen von radioaktiv verseuchtem Sprengstoff ersteinmal so ziemlich jedes Verhalten umfasst.
Die Frage, um die es wirklich geht, ist, welchen Stellenwert das betroffene Verhalten für die verfassungsmäßige Ordnung hat, und ob die eingreifenden Maßnahmen durch anderweitige Rechtsgüter gerechtfertigt — und in ihrer Intensität verhältnismäßig — sind.
Es genügt also nicht, beispielsweise darauf zu verweisen, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1983 die informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht anerkannt hat. Sondern man muss dann auch den nächsten dogmantischen Schritt des Bundesverfassungsgerichts mitzitieren und hinzufügen, dass Einschränkungen dieses Selbstbestimmungsrechts unter bestimmten Voraussetzungen durchaus zulässig sind.
Nach der Verfassung können sie sogar geboten sein: Und zwar dann, wenn …

Kritiker, 40 am 30.06.2007 um 21:18 Uhr:

Bitte ... kann denn mal ein grosser juristischer Stamm da nicht was gegen den Verfassungs-Feind Schäuble tun ???
Der normale kleine Bürger hat da doch seine Probleme.
Irgendwo muss doch diese unsägliche Parlamentarier-Immunität aufhören ??!!!!

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