Zur aktuellen Bild-Abmahnung der Ruhrbarone bzgl. Sahra Wagenknecht

Zur Zeit macht in der Blogosphäre die den Ruhrbaronen zugestellte Abmahnung die Runde, die ein PR-Foto der Politikerin verbreiteten (ist nicht das, welches hier zu sehen ist).

Gelegentlich liest man, es sei mit einem Schadensersatz von 20.000,- Euro zu rechnen. Nein, es gibt eine Art “Tarif” für Bildnutzung im Internet, nämlich die Empfehlung der “Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing”, an der sich viele orientieren, und da kostet die Nutzung etwa einen dreistelligen Betrag. Der verdoppelt sich aber um den “Strafzuschlag”, wenn ein Foto genutzt wurde, ohne, dass man vorher gefragt hat. Bei der Zahl “20.000,- Euro” dürfte es sich um den sogenannten “Streitwert” handeln, der als Faktor für die durchsetzbaren Kosten des Anwalts dient. Bei Bildnissen in Massenmedien fangen die Streitwerte bei 10.000,- Euro an, der Anwalt bekommt davon jedoch nur einen Bruchteil. Also: Kein Grund zur Panik.

Die Ruhrbarone scheinen sich auf den Standpunkt “Einmal ist keinmal” zu stellen und glauben, mit dem Löschen des Bildes hätte sich die Sache. Ich fürchte, dass die Rechtsprechung das böse Wörtchen “Wiederholungsgefahr” anders definiert …

Vielerorts liest man, es habe sich doch bloß um PR-Fotos gehandelt. Nun ja, JEDES Foto, das nicht explizit zur Nutzung frei gegeben wurde (bzw. dessen Urheber 70 Jahr verblichen ist usw.), ist urheberrechtlich geschützt. Beweispflichtig für ein Nutzungsrecht ist der Nutzer. Frau Wagenknecht hat ihr Antlitz nicht vergesellschaftet, ihr Fotograf hält insoweit auch wenig von der kommunistischen Idee.

Eine andere Frage ist, ob es für die Nutzung als Bildzitat eine Rechtfertigung geben könnte (dann aber mit Urheberbenennung usw.). Dann müsste sich der fragliche Beitrag konkret mit dem Fo…

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Themen: Pressefreiheit , Internet , Abmahnung , Recht AM Eigenen Bild , Bildnis , Politik , Beweise
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 19. Oktober 2009 auf http://www.kanzleikompa.de.

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