Zumwinkel sei Dank: Einführung in das Steuerstrafrecht
am 18.02.2008 von http://stattaller.blogspot.com/In aller Munde ist in den letzten Tagen das Steuerstrafrecht. Anlass genug, sich die entsprechende Gesetzeslage anzuschauen.Das Steuerstrafrecht findet sich in den §§ 369 ff. AO.Im Zentrum steht dabei die Steuerhinterziehung nach § 370 AO (einen Steuerbetrug kennt das deutsche Strafrecht nicht; steuerliche Vorgänge werden nicht von § 263 StGB erfasst). Die einfache Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet (§ 370 I AO), der besonders schwere Fall mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 370 III AO).Voraussetzung ist jedem Fall, dass die Steuer verkürzt oder ein ungerechtfertigter Steuervorteil erlangt wird. Damit nehmen die Steuerstraftaten, für die grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des StGB gelten (§ 369 II AO), Bezug auf das materielle Steuerrecht: Ob eine Steuer verkürzt oder ein ungerechtfertigter Steuervorteil erlangt wurde, ist anhand der jeweils geltenden Steuergesetze zu bestimmen. Es handelt sich also um sog. Blankettnormen, bei denen insbesondere die Frage nach dem Bezugspunkt des Vorsatzes im Einzelfall immer wieder Probleme bereitet.Im Fall der Liechtensteiner Bank ist zu berücksichtigen, dass all die Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (§ 1 I S. 1 EStG) und damit ihre gesamten Einkünfte (s. § 2 I EStG) in Deutschland zu versteuern haben (sog. Welteinkommensprinzip). Ausnahmen können etwa auf Basis eines Doppelbesteuerungsabkommens gemacht werden. Verständlicherweise existiert aber kein DBA zwischen der Bundesrepublik und den Fürstentum Liechtenstein. Damit sind sämtliche in Liechtenstein erzielten …
Aktuelles Steuerstrafrecht
Handakte WebLAWg / Der besonders schwere Fall einer Steuerhinterziehung lag bisher vor, wenn der Täter Steuern in großem Ausmaß hinterzogen und zusätzlich aus grobem Eigennutz gehandelt hatte. Die Bestimmung, ob grober Eigennutz vorlag, bereitete in der Rechtspraxi…
Freistellungsbescheide
Blickpunkt Recht & Steuern / Steuerausländer können einen nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland fälligen Steuerabzug (etwa bei Kapitalerträgen) durch eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d EStG vermeiden. Im Freistellungsverfahren nach § 50d ESt…
Zusammenveranlagung von EU-Ehegatten
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hat die deutschen Regelungen zur Zusammenveranlagung von Ehegatten, bei denen einer in einem anderen EU-Land wohnt, zur Überprüfung durch den Europäischen Geichtshof gestellt. Anlass hierfür ist ein Rechtsstreit über die Ein…
Beschränkt oder unbeschränkt?
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Antragsveranlagung einer Person mit inländischen Einkünften i.S. des § 49 EStG 1997 nach § 1 Abs. 3 EStG 1997 ermöglicht im Grundsatz keine Zusammenveranlagung mit ihrem ebenfalls im Ausland wohnenden Ehegatten, wenn dieser selbst nicht unbe…
Steuerstrafrecht - die humorlosen Tarife
kanzlei-hoenig.info / “Jeder Beteiligte wird [...] nach seiner Schuld bestraft.” So liest man es in § 29 StGB. Der gilt überall, aber nicht im Steuerstrafrecht. Dort wird jeder nach der Höhe der hinterzogenen Steuern bestraft, teilte mir heute so ein Beamte…
Steuerzinsen und Landwirtschaft
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Zinslauf für die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen beginnt nach § 233a Abs. 2 AO grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Davon abweichend beginnt er 21 Monate nach die…
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» Klaus Zumwinkel - Wikipedia
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» Steuerhinterziehung: SPD will schärfere Strafen | RP ONLINE
Steuerhinterziehung: SPD will schärfere Strafen. Die SPD strebt offenbar politische Konsequenzen aus dem derzeitigen Steuerskandal an. Das Strafmaß für Steuerhinterziehung soll überprüft und gegebenenfalls verschärft w…
