Zum zweiten Mal beim Schwurgericht
Über einen Mandanten, den ich gleich zweimal vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht verteidigt habe, berichtet Kriminell. So ein wiederholter Auftritt eines Angeklagten beim
Schwurgericht ist eigentlich höchst selten, urteilt diese Spezialkammer des Landgerichts doch über solche Taten, die auf das Ende des
Lebens eines Geschädigten gerichtet sind – also knackig formuliert – über Mord und Totschlag.
Auch wenn ich nie den Blick auf die Geschädigten in einem solchen Verfahren verliere, so ist es doch meine eigentliche Aufgabe als
Verteidiger, das Wohl und Wehe des Mandanten im Auge zu behalten. Und bei diesem Mandanten, mit dem ich auch nach der Verbüßung
seiner ersten Freiheitsstrafe noch Kontakt hatte, muß ich sagen, daß er die zweite Tat nicht verdient hat.
Und was er auch nicht verdient hat – darüber berichtet Berlin Kriminell nicht – war ein solches Verfahren. Zunächst wurde ihm in dem
Haftbefehl, der unmittelbar nach der Tat verkündet wurde, eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft wurde daraus später u.a. der Tatvorwurf eines versuchten Totschlags.
Diese Änderung des Tatvorwurf teilte die Haftrichterin unserer Mitarbeiterin telefonisch mit – allerdings fehlte bei dieser
Information das Wort “Versuch“; mir teilte die Mitarbeiterin dann folgerichtig mit, daß der Geschädigte nach Mitteilung der Richterin
verstorben sei. Als ich dies dem Mandanten, der mittlerweile zwei Wochen in der Untersuchungshaft saß, sagte, brach er zusammen. Er
sah dem Termin für die Verkündung des neuen Haftbefehls mit großer Furcht entgegen.
Die Haftrichterin hat sich ob dieses Mißverständnisses bei ihm entschuldigt, konnte damit aber das, was dadurch bei ihm angeri…
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