Zum zeitlichen Umfang des Anspruchs auf Auskunft gegen den Verletzer im Markenrecht – BGH Urteil vom 19. Juli 2007, Az. I ZR 93/04

Auch im Markenrecht unterliegen die Ansprüche des Verletzten auf Auskunft über den Umfang einer Verletzungshandlung keiner zeitlichen Beschränkung. Der aus einer Kennzeichenverletzung folgende Schadensersatzanspruch sowie der diesem Ansprch dienende Auskunftsanspruch sind zeitlich nicht durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt.

Mit dem Urteil hat der I. Zivilsenat des BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach der für das „ob“ einer Verletzungshandlung beweisbelastete Gläubiger auch den Zeitpunkt der ersten Verletzungshandlung beweisen muss und insoweit auch der Auskunftsanspruch nur für den Zeitraum nach der ersten nachgewiesenen Benutzungshandlung besteht.

Damit misst der Senat Belange des Schuldners, keine bisher unbekannten Verletzungshandlungen off…

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Themen: Schadensersatz , Auskunft
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 20. August 2007 auf http://www.markenrecht-blog.de.

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