Zum Wochenende einmal richtig Fremdschämen

HaegerHartkopf Überörtliche Anwaltssozietät 3.12.2009 PRESSEMITTEILUNG: Neues von DerAnwaltsDiscounter Haeger fordert Melchior zum Anwalts-Duell Rechtsanwalt Jürgen Melchior aus Wismar schrieb am 27.10.2009 in seinem Blog http://ra-melchior.blog.de/ den Artikel „Anwalts-Discounter“ über Deutschland`s neuen AnwaltsDiscounter Dieser Artikel ist zu finden unter http://ra-melchior.blog.de/2009/10/27/anwalts-discounter-7255709/ Als Erwiderung auf diesen Artikel schrieb ihm Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger, der „Erfinder“ des Einheitspreis-Discountmodells, am 27.11.2009 zurück: Sehr geehrter Herr Kollege Melchior, Zu Ihrem Beitrag über Deutschland`s neuen Anwaltsdiscounter www.HaegerHartkopf.com erlaube ich mir folgende Anmerkungen: Vorab zur Klarstellung unser Einheitspreis-Modell noch einmal in zwei Sätzen: 1. Der Preis für alle Leistungen unserer Sozietät beträgt 36 € pro Stunde zzgl. MWst. – von der Beratung bis zur Vertretung vor Gericht. 2. Bei gerichtlicher Vertretung mit dem von § 4 II RVG geforderten Vorbehalt, daß die gesetzliche Gebühr nicht höher sein darf. Das ist ganz einfach und für jedes Kind verständlich. Zu Ihrem 1.Kritikpunkt: Sie schreiben: Und schon hier geht die Volksvera....... los: Wer das Sternchen übersieht, bemerkt auch nicht folgenden Hinweis…….. *Zzgl. gesetzliche MWSt. In gerichtlichen Angelegenheiten gilt der Einheitspreis nur, wenn die gesetzliche Gebühr nicht höher ist (§ 4 II RVG) Eben, „wenn die gesetzliche Gebühr nicht höher ist" Dass selbst bei einem Streitwert von nur 300.- € die gerichtlichen Anwaltsgebühren festgeschrieben sind und sich auf in aller Regel auf mindestens 89,25 € (ohne Gerichtskosten) summieren, steht da natürlich nicht. Schon dieser erste Bemerkung von Ihnen erscheint mir ebenso falsch wie unverständlich und dumm: Zunächst verstehe ich nicht, wie Sie auf den Betrag von 89,25 € kommen. Bei einem Streitwert bis 300 € betragen die üblichen Anwaltsgebühren 62,50 € netto (Verfahrensgebühr 1,3 und Terminsgebühr 1,2). Selbst wenn Sie Auslagenpauschale und MWSt. addieren, kommen Sie nicht auf 89,25 €. Dann verstehe ich nicht, warum es sich bei unserem Hinweis auf den gesetzlichen Vorbehalt gemäß § 4 II RVG bei gerichtlichen Angelegenheiten um eine „Volksveralberung“ handeln soll. Was Sie wahrscheinlich in Ihrer undifferenzierten Polemik andeuten möchten, ist: Da in gerichtlichen Angelegenheiten die gesetzliche Gebühr eigentlich immer höher ist als 36 € pro Stunde, kommt das Einheitspreis-Angebot bei gerichtlichen Mandanten nahezu nie zum Einsatz. Aber auch dieser Schluß von Ihnen ist ebenso dumm wie falsch: Denn genau das Gegenteil von Ihrer Behauptung ist der Fall: Daß in gerichtlichen Angelegenheiten die gesetzliche Gebühr höher ist als unser 36 € netto Stundensatz kommt nahezu nie vor. Dies läßt sich gut an Ihrem eigenen Beispiel zeigen: Damit selbst bei einem Streitwert bis 300 € die gesetzliche Gebühr höher ist als unser Einheit…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Deutschland , Rechtsanwalt , Rvg , Haeger , Melchior

Erschienen 4. Dezember 2009 auf http://www.jurabilis.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Anwaltsduell: HeagerHartkopf ./. Melchior

BERLIN BLAWG | 8. Dezember 2009 — Die überörtliche Anwaltssozietät HaegerHartkopf (BERLIN BLAWG berichtete) hat ausweislich einer Pressemitteilung vom 3. Dezem…

Anwalts-Discounter

RA J. Melchior, Wismar | 27. Oktober 2009 — Es klingt ja zu schön, um wahr zu sein: Wir entwickelten die Idee eines alternativen Vergütungssystems: Kinderleicht, e…

Ich glaube, er mag mich nicht

Im Namen des Volkers | 8. Dezember 2009 — Dr Welf Haeger schreibt mir hier: Sehr geehrter Herr Ballmann, wenn schon von vielen Anwälten vergeblich, so hätte ich …

Deranwaltsdiscounter.de: deranwaltsdiscounter

RA J. Melchior, Wismar | 7. Dezember 2009 — Wer sich kürzlich noch über diesen Beitrag mokiert hat und meinte, ich hätte eine offensichtliche Satire übersehen, wird wohl…

Neues zum Fremdschämen

Im Namen des Volkers | 8. Dezember 2009 — Juarbilis hatte schon über diese große Fremdschämaktion eines begnadeten Anwalts berichtet. Wer gedacht hatte, damit sei der …

ZEUGEN

LawBlog | 10. März 2005 — Manche Gegner beginnen ein Telefonat wenig konstruktiv: Tag, hier spricht P. Ich schalte den Apparat jetzt auf laut. Wer hö…

Die Wahrheit über die Top-Kanzlei

NEBGEN | 12. Mai 2010 — Der Kollege Melchior berichtete hier über eine Kanzlei, die sich auf ihrem Briefkopf rühmte, zu den "Top-20-Kanzleien im Revier" z…

R+V - Schnell sind sie ja …

RSV-Blog | 13. September 2007 — Mal wieder der übliche Ärger: Von R+V-Rechtsschutz ging eine Zahlung ohne vernünftige Bezeichnung ein. Also Telefax dorthin: …

„Sozialkanzlei“ kann auch teurer als traditionell?

sozialrechtsexperte | 29. August 2011 — Die Kollegen Nebgen, Melchior und Hoenig berichteten über den Bochumer Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger, der sich zwischenzeitlich al…

Meeedchen!

RA J. Melchior, Wismar | 9. September 2008 — Gestern Abend habe ich mir erlaubt, in einem auch bei JuraBlogs gelisteten Blog spontan folgenden Kommentar loszulassen: "O…