Zum Verzicht auf den “Copyright-Vermerk” - konkludent wird’s schwierig
am 05.02.2008 von Law-Blog
Urheber, vor allem solche, die Software erstellen, sind bekanntermaßen seltsame Leute. Sie schaffen Dinge, die man nicht recht anfassen kann, die ohne Verlust der Substanz kopiert werden können und sie schwitzen dabei meist nicht einmal richtig - wenn die Heizung nicht zu hoch gedreht und die Peperoni-Pizza nicht zu scharf ist. Und dennoch wollen sie für ihre Werke jede Menge Geld. Und selbst wenn man ihnen das gibt bestehen sie immer noch darauf, als Urheber am Werk genannt zu werden.
Weil das offensichtlich schwer einzusehen ist kommt es ab und an zu Streit. So in einem Fall, den das OLG Hamm mit Urteil vom 07.08.2007 (AZ 4 U 14/07) entschieden hat. Die Entscheidung ist vielleicht im Einzelnen nicht spektakulär und schon gar nicht überraschend, aber praxisrelevant und solide begründet.
Der Sachverhalt ist leider ein wenig kompliziert und …
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