Zum Urheberrechtsschutz des Zeitungszeugen-Reprints

http://www.netzeitung.de/medien/1253417.html http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,601693,00.html Ergänzend zu: http://archiv.twoday.net/stories/5431876/#5451104 Bayern beansprucht die Rechte an den von Joseph Goebbels herausgegebenen Zeitungen "Der Angriff" und "Der Völkische Beobachter". "Bei Blättern aus dem Jahr 1933 seien die Fristen abgelaufen", argumentiert die Gegenseite. Üblicherweise betrachtet man nach § 4 UrhG Einzelhefte von Zeitungen als Sammelwerk, also als persönliche geistige Schöpfung des für die Auswahl verantwortlichen Schriftleiters. Und damit gilt als Schutzfrist 70 Jahre post mortem editoris, bei Goebbels also bis 2015. Es würde leichter fallen, den kommentierten Nachdruck mit der Meinungsfreiheit zu verteidigen, wenn die Zeitungen…

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Themen: Bayern , Kultur

Erschienen 17. Januar 2009 auf http://archiv.twoday.net/.

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