Zum Umgang unter Kollegen

Eine Mandantin hat ein paar Fragen und reicht damit zusammenhängende Unterlagen eines anderen Falles herein, bei dem sie vor 5 Jahren einen Kollegen an ihrem damaligen Wohnort beauftragt hatte. Dieser hatte die Gegenseite angeschrieben, es meldete sich für diese eine größere Kanzlei und es wurde eine insoweit sehr sachliche Auseinandersetzung geführt. Im Folgenden schickte der Kollege dann ein weiteres Schreiben per Einschreiben an die gegnerischen Kollegen, wobei der Inhalt auch nicht von besonderer Dringlichkeit oder Wichtigkeit war.

Dieses Einschreiben wurde wohl von der Kanzlei nicht abgeholt.

Das nächste Schreiben in den Unterlagen ist eine Mitteilung an die Rechtsanwaltskammer hierüber verbunden mit der Fr…

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Themen: Rechtsanwalt , Kanzleialltag , Reaktion , Kollegialität

Erschienen 13. August 2010 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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