7jährige und die Aufsichtspflicht
Rechtslupe | 24. November 2008 — Wenn Kinder etwas angestellt haben, sind nicht immer die Eltern Schuld. Haben sie alles ihnen Zumutbare unternommen, um Schäden…
Wenn Kinder etwas angestellt haben, sind nicht immer die Eltern Schuld. Haben sie alles ihnen Zumutbare unternommen, um Schäden durch ihre Kinder zu verhindern, haften sie selbst dann nicht, wenn es um weit mehr als eingeworfene Fensterscheiben geht.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedene Fall, bei dem ein knapp siebenjähriger Junge durch Zündeln das von den Eltern angemietete Wohnhaus abfackelte. Die Eltern hatten aus Sicht des Gerichts alles getan, was von ihnen verlangt werden konnte, um dieser Gefahr vorzubeugen. Deshalb hafteten sie nicht wegen Aufsichtspflichtverletzung. Die Feuerversicherung des Vermieters blieb daher auf dem Schaden sitzen.
Das damals knapp 7 Jahre alte Kind hatte circa eine Stunde lang in seinem Kinderzimmer unbeaufsichtigt gespielt und dabei mit einem Feuerzeug gezündelt. Das hatte fatale Folgen, denn das von den Eltern angemietete Haus brannte weitgehend aus. Die Feuerversicherung des Vermieters erstattete ihm 147.000 €. Einen Teil davon, nämlich rund 51.500 €, wollte sie sich von der Haftpflichtversicherung der Eltern wiederholen. Die aber war der Ansicht, den Eltern sei kein Vorwurf zu machen.
Dem schloss sich das Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 17.06.2008 (Az.: 22 O 763/07; rechtskräftig) an. Nach Beweisaufnahme stellte es fest, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten. Sie hatten das Kind eingehend über die Gefahren von Feuer aufgeklärt, regelmäßig das Kinderzimmer aufgeräumt und die Kleider vor dem Wäschewas…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. November 2008 auf http://info.folkertjanke.de.
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