Zum Streitwert bei unverlangter EMail

Wenn die Kommunikation mittels E-Mail für den Antragsteller erkennbar von besonderer geschäftlicher oder beruflicher Bedeutung - also nicht nur rein privat - ist, kann schon im Verfügungsverfahren ein Streitwert von 7.500,- EUR für unverlangte E-Mail-Werbung angemessen sein.

Ein besondere Dank für den Hinweis und die Übersendung der E…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rechtsprechung , Berlin , Spam

Erschienen 2. September 2006 auf http://log.handakte.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Zur speicherintensiven E-Mail

Handakte WebLAWg | 14. November 2006 — Eine speicherintensive E-Mail, bei der es sich um unverlangte Werbung handelt und bei der sich erst nach Lektüre weiter Passage…

Kammergericht setzt Streitwert erneut auf 7.500 Euro fest

Aktiv gegen Spam | 28. August 2006 — Nachdem der 18. Senat des Kammergerichts bereits am 14.1.2006 den Streitwert für eMail-Spam auf 7.500,00 Euro festsetzt hat (…

OLG Koblenz: Streitwert von 10.000 EUR bei eMail-Spam angemessen

advobLAWg | 14. November 2006 — MIR verweist auf ein relativ neues Urteil des OLG Koblenz (Beschluss vom 29.09.2006 - Az. 14 W 590/06), nach dem eine speicherinte…

Streitwert bei Spam

Internet-Law | 9. März 2011 — In Berlin ist das Risiko für Spammer höher als anderswo. Denn das Amtsgericht Charlottenburg nimmt mit Beschluss vom 28.02.2011…

Anti-SPAM - Ein Leitfaden über und gegen unverlangte E-Mail-Werbung

Weblawg.de | 26. Mai 2006 — Das Projekt Hessen-IT des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bietet im Rahmen der Reihe "Prakti…

Streitwert in Trier

Aktiv gegen Spam | 18. Januar 2007 — Das Landgericht Trier hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen eMail-Spam den Streitwert auf 7.500 Euro festgesetzt (Besc…

LG Mainz: Streitwert im Eilverfahren bei 10.000 Euro

Aktiv gegen Spam | 27. September 2006 — Das Landgericht Mainz setzt mit Beschluß vom 24.7.2006 (2 O 188/06) den Gegenstandswert auf 10.000 Euro fest. Streitgegenstan…

OLG Koblenz mit pädagogischer Begründung: Streitwert im Eilverfahren 10.000 Euro

Aktiv gegen Spam | 18. Oktober 2006 — Das OLG Koblenz (14 W 590/06) hatte über die Streitwertbeschwerde eines Spammers zu entscheiden. Mit einer lesenswerten Beg…

LG Trier: Streitwert E-Mail-Spam im Eilverfahren 7.500 EUR

spam-abwehren.de | 10. Juni 2007 — LG Trier: Streitwert einstweiliger Verfügung bei E-Mail-Spam € 7.500 Das Landgericht Trier hat in seinem Beschluss vom 11.01.…

AG Göppingen: Bereits bei einer Spam-E-Mail ist für das Gerichtsverfahren ein Streitwert von 3.000,00 EUR gerechtfertigt

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 18. August 2011 — AG Göppingen, Beschluss vom 04.03.2011, Az. 3 C 322/11 § 3 ZPO Das AG Göppingen hat im Rahmen einer negativen Feststell…

Aktiv gegen Spam » Blog Archive » Umfrage: Unerwünschte Werbung