Zum Spiegeltitel “Fehlurteile”: Die Wahrheit der Justiz

Letzte Woche gab es einen Spiegel-Titel zum Thema “Fehlurteile”. Anlass war der Kachelmann-Prozess. Ich habe den Artikel erst gestern (beim Arzt) gelesen, dabei aber übersehen, dass es sich nicht um die aktuelle Ausgabe handelte. Da mein etwas voreilig verfasster Kommentar nun als Leserbrief nicht mehr geeignet ist, stelle ich ihn hier ein. Vorab etwas zum Verständnis: Der Artikel stellte einige Fälle bizarrer juristischer Verkennungen der Wirklichkeit dar, die dann im Sinne des Thomas-Theorems in ihren Konsequenzen furchtbar real werden, nämlich in Form mehrjähriger Freiheitsentziehungen (die sich als Freiheitsberaubungen entpuppten).

Ein besonders bizarrer Fall hing mit dem Verschwinden eines Landwirts zusammen (ich glaube, das war 2001), der nach Ansicht der Richter won weiteren Hofbewohnern bzw. Verwandten zerstückelt und an die Schweine verfüttert worden sein soll (wobei es auch die Mutmaßung gab, dass die Schweine anschließend von den Hofmitarbeitern gegessen wurden). Die nicht gerade intellektuellen Angeklagten haben sich dann wohl von der Justizmaschinerie mürbe machen lassen und gestanden (was wohl öfter vorkommen soll, um sich den Schickanen zu entziehen). 2009 (nach meiner Erinnerung) wurde dann der Bauer in seinem Auto aus der bayrischen Donau gezogen und die juristischen “Tatsachen” erwiesen sich als das, was sie von Anfang an waren: purer Unsinn bzw. Produkte einer ziemlich perversen Phantasie. Es wurden auch weitere Beispiele gebracht, wie etwa der Wormser “Kinderschänder”-Skandal. Das plötzliche massive Auftreten von Eltern, die ihre Kinder sexuell missbrauchten und vermieteten wurde seitens der Justiz und dank entsprechender moralunternehmerischer Aktivitäten nicht für unwahrscheinlich gehalten; zurück blieben zerstörte Familien. (Später hatte sich dann meines Wissens der Gärtner als Bock erwiesen – ein moralunternehmerischer Kinderbetreuer).

Der Artikel dürfte ab nächster Woche über die Spiegel-Website frei zugänglich sein. Im Zusammenhang mit Kachelmann ging es auch um die Folgen der prozeduralen Ungerechtigkeit, soweit sie “nur” zu Bloßstellung führt. Die zerstörten Leben werden dann mit ein paar Euro Haftenschädigung abgefunden. Auch wenn wir keine Todesstrafe haben, sind die Folgen – anders als dies ein Richter im genannten Artikel formuliert – alles andere als reversibel.

Immer wieder problematisiert wird ja auch, dass gerade bei Kapitalverbrechen keine zweite Tatsacheninstanz existiert, die von der Erstinstanz “festgestellten” Tatsachen als unumstößlich gelten – und das bei dem gravierenden Strafmaß, das hier zu erwarten ist. Richter irren sich eben nicht. Und mitunter werden neue Tatsachen dann auch verschleiert.

Hier also mein Kommentar, der einen Zusammenhang mit der Juristenausbildung herstellt, in der Pauken und formale Korrektheit wichtiger sind als Denken und Wirklichkeitssinn:

??Die in dem Artikel dargestellte Proble…

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Themen: Glaube , Familien , Skandal , Strafjustiz

Erschienen 8. Juni 2011 auf http://criminologia.de.

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