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Zum Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

am 01.03.2007 von Recht und Alltag

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist nach § 85 SGB IX unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern, die bei Zugang der Kündigung bereits als Schwerbehinderte anerkannt sind oder den Antrag auf Anerkennung mindestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung gestellt haben (§ 90 Abs. 2a SGB IX). Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Auch sie sind vom Sonderkündigungsschutz ausgeschlossen, wenn sie den Gleichstellungsantrag nicht innerhalb von drei Wochen vor der Kündigung gestellt haben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1.03.2007 (Az.: 2 AZR 217/06) entschieden und damit einen seit längerem bestehenden Streit um die Auslegung des § 90 Abs. 2a SGB IX beendet. Die Vorschrift war ins Gesetz eingefügt worden, um einer missbräuchlichen Erschwerung von Kündigungen zu begegnen.
Die Klägerin war seit 1995 bei der Beklagten als Arbeiterin beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin am 6. Dezember 2004, ohne zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt zu haben. Kurz zuvor am 3. Dezember 2004 hatte die Klägerin bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gestellt. Dem Antrag wurde im April 2005 rückwirkend zum 3. Dezember 2004 stattgegeben. Im …

Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz nur bei rechtzeitigem Anerkennungsantrag: nach BAG jetzt auch für Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen!

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Schwerbehinderten ist unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt, §§ 85 ff. SGB IX. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern, …

Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Handakte WebLAWg / Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil v. 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 – über den Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers entschieden. Grundsätzlich ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Mens…

BAG: Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Rechtblog / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist nach § 85 SGB IX unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegen…

Bundesarbeitsgericht zum Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

recht verständlich / Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Im SGB IX gibt es die Vorschrift des § 85: „§ 85 Erfordernis der Zustimmung Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber b…

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Recht und Alltag / Nach § 125 SGB IX, in Kraft seit dem 1. Juli 2001, haben schwerbehinderte Menschen, die in der 5-Tage-Woche arbeiten, Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Die Vorschrift entspricht einer langen Tra…

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Recht und Alltag / Nach § 125 SGB IX, in Kraft seit dem 1. Juli 2001, haben schwerbehinderte Menschen, die in der 5-Tage-Woche arbeiten, Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Die Vorschrift entspricht einer langen Tra…

Sonderkündigungsschutz für gleichgestellte Arbeitnehmer erfordert rechtzeitige Antragstellung

JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 01.03.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 217/06) ausgeführt, dass die Kündigung einer einem Schwerbehinderten gleichgestellten Arbeitnehmerin nur dann wegen fehlender Zustimmung des Int…

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, bedarf nach § 85 SGB IX zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dies gilt sowohl für die ordentliche a…

BAG: Kein „Verbrauch“ der Zustimmung des Integrationsamts bei vorsorglich wiederholter Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Urteil vom 08.11.2007, Az. 2 AZR 425/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf nach § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Fehlt es an einer solchen Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Nach Zust…

Kündigungsfrist und Klagefrist

kielanwalt.de / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigung…

BAG: Beginn der Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Urt. v. 13.02.2008, Az. 2 AZR 864/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die Unwirksamkeit einer Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft kündigt, ohne zuvor nach §…

Arbeitsrecht: Kündigungsfrist und Klagefrist

Recht und Alltag / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigu…

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RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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