Zum Schein: Identitätsfeststellung mit 7.500 Euro Gegenstandswert
am 30.03.2007 von Aktiv gegen Spam
Es ist unerheblich, wenn der Angerufene zunächst zum Schein auf das Angebot des Anrufers eingeht, da dies zur Durchsetzung seines Anspruchs (etwa: Feststellung der Identität des Anspruchsgegners) sinnvoll erscheint.
Landgericht Berlin, Beschluß vom 27.03.07 (15 O 209/07)
Der ColdCall (unerwünschte Werbung per Telefon) verstößt gegen §§ 823, 1004 BGB analog und ist daher zu unterlassen. Problematisch ist allerdings, zu beweisen, wer denn da angerufen hat. In dem Fall, den das Landgericht Berlin entschieden hat, forderte der Angerufene Infomaterial an, das der ColdCaller dann auch – unter Bezugnahme auf das Telefongespräch – übermittelte. Damit stand die Identität fest.
OK, es ist nicht ganz fair, den Anrufer mit vorgetäuschtem Interesse zu ködern und ihm …
Cold Caller schön auflaufen lassen
LawBlog / Cold Calls sind eine Plage. Eine Möglichkeit: Zum Schein auf das Angebot eingehen, Infomaterial zusenden lassen, den Absender auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das ist rechtlich zulässig, wie das Landgericht Berlin in einer einstweiligen Verfüg…
LG Berlin: Schein-Einwilligung bei unerlaubtem Telefonanruf zur Identitätsfeststellung erlaubt
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Wie der Kollege Hoenig in seinem Blog Aktiv-gegen-Spam.de berichtet, hat das LG Berlin (Beschl. v. 27.03.07 - Az.: 15 O 209/07: PDF) eine Frage zur Schein-Einwilligung bei einem unerlaubten Telefon-Anruf zu entscheiden.Der ungewollt Angerufene ging z…
... Sie hatten ja im Telefongespräch ausdrücklich Interesse an unseren Produkten gezeigt.
spam-abwehren.de / Unzweifelhaft zu den Best of Spammer-Ausreden gehört auch der Hinweis darauf, dass kein Spam vorliege, weil während des Werbeanrufs Interesse am beworbenen Produkt bzw. der angepriesenen Dienstleistung gezeigt wurde. Auch hier gilt:…
LG Mainz: Streitwert im Eilverfahren bei 10.000 Euro
Aktiv gegen Spam / Das Landgericht Mainz setzt mit Beschluß vom 24.7.2006 (2 O 188/06) den Gegenstandswert auf 10.000 Euro fest. Streitgegenstand war eMail-Spam an einen Rechtsanwalt. Wenn man mit dem Landgericht Berlin davon ausgeht, das Eilverfahren hat 2/3 d…
Keine Berufung für den Spammer
Aktiv gegen Spam / Das Kammergericht hat am 26. Januar eine überraschende Entscheidung (KG, Urteil vom 26.01.07, 9 U 52/06) gefällt: Gegen das Urteil des Landgerichts ist für den Spammer eine Berufung nicht zulässig, weil der Gegenstandswert die B…
Streitwert: Immer noch 7.500 Euro in Berlin
Aktiv gegen Spam / Manchmal artet auch eine Unterlassungsklage wegen eMail-Spamming in richtige Arbeit aus. Die sich ein Ku’damm-Eingang-Uhlandstraße-Anwalt für seinen Mandanten macht. Das ist sehr löblich. Frustrierend allerdings ist es aber a…
