Zum Schadensersatz kommt noch die Prämie

Gute Nachricht für Unfallopfer. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt ihre Rechte, auch wenn sie den Unfall teilweise zu verantworten haben. In einem aktuellen Fall entschieden jetzt die Richter in Karlsruhe, dass der Unfallverursacher die Prämiennachteile ersetzen muss, die dem Geschädigten aus der Rückstufung in seiner Vollkaskoversicherung entstehen. Das gilt auch, wenn er für den Unfall nicht die volle Verantwortung trägt, sondern nur anteilig haftet. Dann müssten die zu erwartenden finanziellen Belastungen des Opfers entsprechend den Haftungsanteilen der Unfallbeteiligten geteilt werden, entschied der BGH und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Der für Schadensersatz zuständige Sechste Zivilsenat gab damit einer Frau recht, die in einen Autounfall verwickelt worden war und den Unfallverursacher auf Schadensersatz verklagte. Sie wollte die Hälfte ihrer höheren Prämien ersetzt bekommen, die sie auf Grund der Rückstufung ihrer Vollkaskoversicherung in Zukunft werde zahlen müssen. Fest stand, dass beide je zur Hälfte für den Unfall hafteten. Die Frau verlor in der Vorinstanz mit ihrer Forderung, der Unfallverursacher solle ihr wenigstens anteilig die Prämie ersetzen. Der Schaden der Klägerin sei keine Folge des Unfalls, entschied das Landgericht Berlin und wies die Klage ab. Denn die Klägerin habe ihre Versicherung nur in Anspruch genommen, um die Kosten ausgleichen zu können, die sie auf Grund ihrer 50-prozentige…

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Erschienen 3. August 2006 auf http://verkehrsunfall.beeplog.de.

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