Zum Erstattungsanspruch gegen eine Bedarfsgemeinschaft bei zu Unrecht gezahlten Leistungen
Eine Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) muss die Erstattung überzahlter Leistungen bei Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gegenüber jedem einzelnen Mitglied durch eine eigene individuelle Verwaltungsentscheidung geltend machen. Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, Bewilligungsbescheide auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies hat das Sozialgericht (SG) Koblenz in einem Urteil vom 14.6.2006 (Az.: S 11 AS 305/05) entscheiden.
Die zuständige Arbeitsgemeinschaft hatte dem Kläger, seiner Ehefrau und dem gemeinsamen minderjährigen Kind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ( so genanntes Hartz IV - Gesetz) bewilligt. Dabei war versehentlich das vom Kläger ordnungsgemäß angegebene Einkommen seiner Ehefrau aus einer Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt worden. Nachdem die Arbeitsgemeinschaft den Fehler im Rahmen der Entscheidung über die Weiterbewilligung von Leistungen entdeckt hatte, nahm sie die Bewilligung durch einen allein an den Kläger gerichteten Bescheid teilweise zurück, berechnete die Leistungen für alle Familienmitglieder neu und forderte vom Kläger die Erstattung von insgesamt circa 2300 €.
Die für das Verfahren zuständige 11. Kammer des Sozialgerichts Koblenz hob den Bescheid der Arbeitsgemeinschaft auf, soweit vom Kläger die Erstattung auch der an seine Ehefrau und das gemeinsame Kind gezahlten Leistungen verlangt worden war. Die gesetzlichen Vorschriften des SGB II sähen die Gewährung jeweils eigener Leistungen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, seinen Ehegatten oder Partner und seine Kinder vor, so das Gericht. Zwar könne der Hilfebedürftige aufgrund einer speziellen gesetzlichen Regelung (§ 38 SGB II) als Bevollmächtigter der Bedarfsgemeinschaft Leistungen beantragen und entgegennehmen. Er sei jedoch nach keiner gesetzlichen Bestimmung verpflichtet, die an andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu Unrecht gezahlten Leistungen ebenfalls zu erstatten. Die Arbeitsgemeinschaft müss…
» Vollständiger ArtikelThemen: Sgb II , Koblenz , Arbeitslosengeld II , Erstattungsanspruch Alg 2
Erschienen 5. Juli 2006 auf http://info.folkertjanke.de.
Bewilligungsbescheide: Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, Bewilligungsbescheide auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
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