BGH: Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 18. April 2011 — Der Bundesgerichtshof hat vor ein paar Tagen eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mange…
Der BGH hat die - in der Praxis immer wieder aufkeimende - Frage entschieden, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss.
Die in Frankreich wohnhaften Kläger erwarben bei der in Polch (Deutschland) ansässigen Beklagten einen neuen Camping-Faltanhänger. In der Auftragsbestätigung heißt es:
"Lieferung: ab Polch, Selbstabholer"
Gleichwohl lieferte die Beklagte den Anhänger an den Wohnort der Kläger, die ihn in einem Urlaub nutzen. In der Folgezeit rügten die Kläger verschiedene Mängel und forderten die Beklagte unter Fristsetzung auf, den Faltanhänger abzuholen und die Mängel zu beseitigen. Nachdem dies bis Fristablauf nicht geschehen war, erklärten die Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Mit ihrer Klage haben die Kläger Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Faltanhängers sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten begehrt. Das LG Koblenz hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das OLG Koblenz die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision der Kläger hatte keinen Erfolg (vgl. BGH, Urt. v. 13.04.2011 – VIII ZR 220/10).
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Ort, an dem der Verkäufer die von ihm geschuldete Nacherfüllung zu erbringen hat, mangels spezieller Regelung im Kaufrecht gemäß § 269 Abs. 1 BGB nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu bestimmen ist, wenn – wie hier – vorrangige Parteivereinbarungen nicht getroffen worden sind. Zu diesen Umständen gehören die Ortsgebundenheit und die Art der vorzunehmenden Leistung sowie das Ausmaß der Unannehmlichkeiten, welche die Nacherfüllung für den Käufer mit sich bringt. Letzteres folgt aus den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufric…
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