Zum bundesweiten und regionalen Kennzeichenschutz, hier: Internet-Dienstleistungen

Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet. Diese Verkehrsgeltung muss allerdings – anders als die gem. § 8 Abs.3 MarkenG zur Überwindung von Eintragungshindernissen führende Verkehrsdurchsetzung – nicht in allen Fälle…

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 22. Juli 2007 auf http://log.handakte.de/.

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“4DSL”

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