Zum Beweiswert von Screenshots
am 20.03.2008 von Jurabilis
Wie nunmehr bekannt gegeben wurde, äußerte sich das Landgericht Hamburg in einem Verfahren der Sony BMG Music GmbH zu Screenshots, also selbst gefertigten Ausdrucken. So heißt es in der Pressemitteilung:
Der Strafanzeige werden selbst erstellte Ausdrucke der proMedia beigefügt, die ihre Feststellungen belegen sollen (logfiles). Diese Ausdrucke hat das Landgericht Hamburg jetzt nicht als ausreichenden Beleg für die Teilnahme an einem P2P-Netzwerk und dem Angebot von Musiktiteln zum Upload gewertet, weil der Leiter des Ermittlungsdienstes von proMedia die in den vorgelegten Ausdrucken enthaltenen Feststellungen nicht aus eigener Wahrnehmung bestätigen konnte. Er hat nur die Ermittlungen durch einen von der proMedia beschäftigten Studenten auf Plausibilität überprüft. Eigene Angaben, ob es sich bei der angebotenen Datei überhaupt um einen Musiktitel handelt, konnte er nicht machen.
In der Tat scheint eine Beweisführung in einem automatisierten Massenverfahren, wie es durch Beauftragte durchgeführt wird, recht problematisch: Die IP-Adresse als kryptische Zahl kann zu Verwechslungen und Verdrehungen und damit zu dem grotesken Ergebnissen führen. Screenshots selbst hingegen sind als fixiertes Abbild des Computerbildschirms - mit enormen Möglichkeiten der Manipulation (vgl. dazu Die Problematik der zu erreichenden Schöpfungshöhe beim …
Filesharing beschäftigt europaweit die Justiz
JIPS News / Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel, von proMedia-Online-Ermittlern erstellte Protokollausdrucke üb…
Schlappe für “Piratenjäger” der proMedia GmbH
Handakte WebLAWg / Mit einer herben Schlappe für die “Piratenjäger” der umstrittenen proMedia GmbH und den Musikindustrie-Anwalt Clemens Rasch endete ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Die Richter wiesen eine Klage der Sony BMG Music GmbH gegen ei…
LG Hamburg: Filesharing & Beweisführung - Die bloße Vorlage eines Bildschirmausdruckes, auf dem eine Dateiauflistung zu sehen ist, stellt kein taugliches zivilprozessuales Beweismittel dar, um das öffentliche Zugänglichmachen von Tonaufnahmen in
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein auf Unterlassung klagender Tonträgerhersteller trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Tonaufnahmen, an denen sich der Tonträgerhersteller ausschließlicher Tonträgerherstellerrechte aus § 85 Abs. 1 UrhG oder Künstlerl…
Urteil zur Beweisführung in Filesharing-Klagen
Handakte WebLAWg / Sony BMG, vertreten durch die Kanzlei Rasch, hatte zur Untermauerung der in der Klage erhobenen Vorwürfe auf Bildschirmausdrucke zurückgegriffen, mit denen belegt werden sollte, dass über eine bestimmte IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit im Jahr…
Juristisches Outsourcing
LawBlog / Der Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch rühmt sich laut heise online damit, dass die Polizei seiner Firma proMedia beschlagnahmte Computer zur Auswertung schickt. proMedia arbeitet im Auftrag der Musik- und Filmindustrie. Die Gesellschaft ist führ…
LG Hamburg: Beweiswert von Rasch-Dokumenten?
Handakte WebLAWg / Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel seien unzureichend, stellte das Gericht fest. Das Gericht sah e…
Merkbefreit
RA-Blog / Obwohl sich mittlerweile Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften reihenweise auf dem Rückzug befinden, wie Heise Online kürzlich berichtete, sind die Ermittler der Firma proMedia laut einem Bericht von tagesschau.de anscheinend nach wie vor der…
Den Bock zum Gärtner gemacht
kanzlei-hoenig.info / Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sicherge…
