Zum Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung in Presse und Internet
am 14.03.2008 von http://log.handakte.de/
Gerade in der Boulevardpresse soll es ja manchmal vorkommen, dass Aussagen über Stars, Sternchen, aber auch schon mal Otto-Normal-Verbraucher den Kern der Wahrheit um Haaresbreite verfehlen.
Völlig verständlich ist dann, dass die Betroffenen diese etwaigen Schlagzeilen über heimliche Liebschaften, Drogenmissbräuche oder Steueraffären nicht einfach auf sich beruhen lassen, sondern sich vielmehr dagegen zur Wehr setzen wollen.
Ein in diesem Zusammenhang …
Hugo Egon Balder „Anspruch auf Gegendarstellung auf der Titelseite“
Rechtblog / Das OLG Karlsruhe bestätigt den Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Titelseite der Zeitschrift „Neue Woche“. Auf der Titelseite der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift „Neue Woche“ vom 18.06.2005 wurde mi…
KG Berlin: Gegendarstellung & Ausgangsmitteilung - Das berechtigte Interesse des Betroffenen an einer Gegendarstellung entfällt dann nicht, wenn die in der Ausgangsmitteilung enthaltene Entgegnung des Betroffenen als von vornherein unglaubwürdig d
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das berechtigte Interesse an einer Gegendarstellung kann durch eine Berücksichtigung der Stellungnahme des Betroffenen bereits in der Ausgangsmitteilung nur dann entfallen, wenn auf diese Art und Weise die Funktion einer Gegendarstellung, den B…
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
BVerfG / Pressemitteilung vom 22.01.2008…
1 BvR 967/05 vom 19.12.2007
BVerfG / Das Beschwerdeverfahren hat die verfassungsrechtlichen Anforderungen zum Gegenstand, die sich aus Art. 5 Abs. 1 GG für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung ergeben.…
Urteil: Mindestfläche für Gegendarstellung
LAWCAST.DE / OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.01.2007 14 W 82/06 Die Verfügungsbeklagte war zu einer Gegendarstellung auf der Titelseite Neue Woche verurteilt worden (ZUM RD 206, 515). Hierbei wurde angeordnet, dass die Schriftgröße gegenüber…
KG Berlin: Vererblichkeit des Gegendarstellungsanspruchs - Der Gegendarstellungsanspruch erlischt durch den Tod des vormaligen Anspruchsinhabers und ist nicht vererbbar.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Einer Vererblichkeit des Gegendarstellungsanspruch steht entgegen, dass es sich bei dem - im allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurzelnden - nichtvermögensrechtlichen und daher nicht von § 1922 Absatz 1 BGB erfassten Gegendarstellungsanspruch u…
