Zum aktuellen Sachstand in der Steuerdatenaffäre

Die Entscheidung für den Kauf der Daten-CD über mögliche Steuersünder aus der Schweiz hat die Bundeskanzlerin verteidigt. Es sei eine schwierige rechtliche Abwägung gewesen, sagte sie am Abend des 04.02.2010 im ZDF-«heute journal». Die Bundesregierung habe die Entscheidung gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung getroffen. «Ich glaube, dass es ein gemeinsames Interesse gibt, diese Informationen zu kennen. Steuerhinterziehung ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.» Verhandlungen beginnen

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Helmut Linssen (CDU) hatte zuvor mitgeteilt, die rechtlichen Prüfungen hätten ergeben, dass sich Behörden bei einem Ankauf nicht strafbar machten. Die so erlangten Beweismittel seien in Steuer- und Strafverfahren verwertbar. Die nordrhein-westfälischen Steuerfahnder können nun mit dem Informanten über den Kauf der Steuer-CD verhandeln. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hofft, dass der Kauf der Daten für 2,5 Millionen Euro zügig abgewickelt wird. Bund und Länder wollen die Kosten je zur Hälfte übernehmen.

Regierung rechnet mit 400 Millionen EUR Ertrag

Die Bundesregierung rechnet nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» vom 05.02.2010 damit, dass der Kauf der Steuer-CD einen Ertrag von bis zu 400 Millionen Euro einbringen wird. Die Schätzung beruhe darauf, dass mittlerweile hundert Stichproben aus der Datensammlung ausgewertet worden seien. Die Steuerfahnder hätten dabei festgestellt, dass etliche Bankkunden Steuern in beträchtlicher Höhe hinterzogen hätten.

Daten …

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Themen: Cdu , Schweiz , Materielles Strafrecht , Bund , Credit Suisse , Regierung , Schw , Steuerhinterziehung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 10. Februar 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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