Alle Blogs » Zum ab 1.1.2005 geltenden neuen Lebenspartnerrecht

Zum ab 1.1.2005 geltenden neuen Lebenspartnerrecht

am 30.01.2005 von Lichtenrader Notizen

Im DNotI-Report 23/2004 hat das Deutsche Notarinstitut die Regelungen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerrechts zusammengefasst:
Am 29.10.2004 verabschiedete der Bundestag mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (BT-Drucks. 15/3445 vom 29.6.2004; BT-Drucks. 15/4052 v. 27.10.2004 – DNotI-Fax-Abruf-Nr. 5043) ein Gesetz verabschiedet, mit dem die rechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten weiter ausgebaut wird. Das Gesetz hat am 26.11.2004 den Bundesrat passiert und soll am 1.1.2005 in Kraft treten. Es ist nicht zu verwechseln mit dem längst überfälligen (und durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen) Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, das sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Das LPartÜbG sieht folgende Änderungen vor: 1.Normierung der Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand, 2. weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts nach der Trennung, 3. weitgehende Angleichung der Aufhebungsgründe an die Scheidungsvoraussetzungen, 4. Einführung des Verlöbnisses, 5. Zulassung der Stiefkindadoption, 6. Einführung des Versorgungsausgleichs, sowie 7. Einbeziehung der Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vor allem die Neueinführung der Stiefkindadoption bringt eine grundlegende Änderung zum bisherigen Recht, weil bislang eine gemeinsame (rechtliche) Elternschaft eingetragener Lebenspartner ausgeschlossen war. Aus notarieller Sicht besonders bedeutsam ist auch die Einführung des Versorgungsausgleichs als regelmäßige Folge der Aufhebung der Lebenspartnerschaft, so dass die Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs von den Lebenspartnern in einem Lebenspartnerschaftsvertrag (§ 7 LPartG) künftig ausdrücklich vereinbart werden muss. Die Neueinführung des Versorgungsausgleichs gilt für alle Lebenspartnerschaften, die nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes begründet werden. Auch die zuvor begründeten Lebenspartnerschaften sollen aber nach § 21 Abs. 4 LPartG n. F. die Möglichkeit erhalten, durch beiderseitige notariell zu beurkundende Erklärung gegenüber dem Amtsgericht eine Durchführung des Versorgungsausgleichs zu …

Ergänzung zum Erbrecht im Lebenspartnerrecht

Lichtenrader Notizen / § 10 des Lebenspartnergesetzes wird ergänzt durch § 6 Lebenspartnergesetz 1 Die Lebenspartner leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft., wenn sie nicht durch Lebenspartnerschaftsvertrag (§ 7) etwas anderes vereinbaren. 2 § 1363 Abs. 2 u…

Kein Anspruch eines Lebenspartners gegen die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz auf Hinterbliebenenrente

Recht und Alltag / Der Kläger begründete mit einem bei der Bezirksärztekammer versicherten, ehemals selbständig in eigener Praxis tätigen Arzt eine Lebenspartnerschaft. Nach dem Tod des Arztes beantragte der Kläger eine Hinterbliebenenrente. Die Bezirksärztekamm…

Rot-Grün verbessert Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartner

Bundesjustizministerium / Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten ausgebaut wird. Bereits mit dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) hat d…

Papa und Papa

Streitsache / Blog / Zum 01.01.2005 wurde des Lebenspartnerschaftsgesetz novelliert. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Lebenspartner leben nunmehr ohne gesonderte Vereinbarung wie Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Unterhaltsrecht nach de…

Erbrechtsreform

Paluka.de: Blog / Das Bundeskabinett hatt heute die Reform des Erbrecht beschlossen. Mit dieser Reform soll das geltende Erbrecht zumindest in Teilen an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden. Dies sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform, die in den nächs…

Ärzteversorgung: Keine Hinterbliebenenrente für gleichgeschlechtliche Lebenspartner

Recht und Alltag / Der überlebende Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gegen die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz in seinem Urte…

Keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartner

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs haben Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs. Nach dem Einkom…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA & Notar Rolf Jürgen Franke

Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

» Lichtenrader Notizen

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »