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Zuletzt auch noch prozessual gestolpert

am 28.02.2007 von strafprozess

Der (voraussichtlich) abschliessende Entscheid des Bundesgerichts im Fall des ehemaligen Gemeindepräsidenten von Leukerbad ist online (6S.127/2006 vom 16.02.2007). Auf die staatsrechtliche Beschwerde konnte das Bundesgericht allerdings gar nicht eintreten, weil die Rüge der Verletzung des Beschleunigungsgebots im voliegenden Fall mit Nichtigkeitsbeschwerde vorzubringen gewesen wäre:Nach der Rechtsprechung ist die Rüge einer unmittelbaren Verletzung der Bundesverfassung oder der EMRK mit staatsrechtlicher Beschwerde vorzubringen. Entsprechend hat das Bundesgericht in den vom Beschwerdeführer angerufenen Entscheiden erkannt, dass eine unmittelbare Verletzung des Beschleunigungsgebots mit staatsrechtlicher Beschwerde geltend zu machen ist. In BGE 119 IV 107 trat es deshalb auf die Nichtigkeitsbeschwerde nicht ein, soweit darin gerügt wurde, die kantonale Instanz habe eine Verletzung des Beschleunigungsgebots zu Unrecht verneint (siehe auch BGE 124 I 139). In seiner neueren Rechtsprechung hat das Bundesgericht indessen präzisiert, dass die Rüge, bei der Strafzumessung sei eine Verletzung des Beschleunigungsgebots zu Unrecht nicht berücksichtigt worden, mit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde zu erheben ist, unabhängig davon, ob die kantonale Behörde eine Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich bejaht oder verneint oder aber gar nicht behandelt hat. Das Bundesgerichtprüft mithin die Frage der Verletzung des Beschleunigungsgebots im Verfahren der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde vorfrageweise zur Hauptfrage der Strafzumessung (BGE 130 IV 54 E. 3.3.2; Urteil 6S.98/2003 vom 22. April 2004, E. 2.2, in Pra 2004 Nr. 139 S. 785, mit Hinweisen; siehe auch Urteil 6S.216/2006 vom 30. August 2006)(E. 2.3).Damit ist Loretan über einen prozessualen Fallstrick gestolpert, was ihm aber im Ergebnis wohl nicht geschadet hat.

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Leukerbad-Urteile online

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Beschleunigungsgebot und Strafzumessung

strafprozess / In einem heute online gestellten Entscheid ( 6B_105/2007 vom 02.11.2007) hat das Bundesgericht eine Beschwerde als aussichtslos abgewiesen. Gerügt wurde eine Verletzung von Bundesrecht, weil die Vorinstanz bei der Strafzumessung eine Verletzung des…

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Falsches Rechtsmittel

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Kompensation von Strafmilderung und Strafschärfung

strafprozess / In einem heute im Internet publizierten Entscheid das hat Bundesgericht (BGE 6S.444/2004 vom 14. März 2006) eine Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen, mit der die Nichtberücksichtigung des Beschleunigungsgebots gerügt wurde. Der Beschwerdeführer mac…

Beschleunigungsgebot verletzt

strafprozess / Das Bundesgericht hebt eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Bern teilweise gut, letztlich allerdings nur, weil dessen Begründung einer Überprüfung nicht zugänglich war (Urteil 6S.251/2006 vom 05.02.2007).Die F…

Kompensattion von Strafmilderung und Strafschärfung

strafprozess / In einem heute im Internet publizierten Entscheid das hat Bundesgericht (BGE 6S.444/2004 vom 14. März 2006) eine Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen, mit der die Nichtberücksichtigung des Beschleunigungsgebots gerügt wurde. Der Beschwerdeführer mac…

Keine Strafmilderung trotz Strafmilderungsgrund

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