Zulassungsfragen bei Oldtimern – Teil 2/3
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„Eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle“
Ich habe Ihren Artikel zum Thema „Zulassung ohne Fahrzeugpapiere“ gelesen. Ihre Informationen waren für mich sehr hilfreich, da ich selbst mehrere Restaurierungsobjekte ohne Fahrzeugpapiere besitze und nur den „passenden“ Kaufvertrag in Händen halte. Zwei kurze Fragen habe ich hier noch:
1. Kann ich von der Zulassungsstelle eine Bestätigung darüber erhalten, dass die bisherigen Besitzverhältnisse bis zur Zulassung „geklärt“ sind? Ich möchte schließlich nicht erst ein kleines Vermögen in die Restaurierung investieren und dann eine böse Überraschung erleben.
2. Sie empfehlen die Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung. Muss diese der Vorbesitzer oder ich selbst leisten? Gibt es hier Formerfordernisse?
Und das meint der Oldtimer-Anwalt:
Die Eigentumsverhältnisse werden von der Zulassungsstelle nicht geprüft; Sie werden daher auch keine entsprechende Bestätigung erhalten. Immerhin sind Sie ja nach erfolgter Zulassung im Besitz der (vollständigen) Fahrzeugpapiere – und diese sind schon einmal ein starkes Indiz (wenn auch kein Beweis) für das rechtmäßige Eigentum.
Zur Frage der eidesstattlichen Versicherung trifft § 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) nähere Regelungen. Die eidesstattliche Versicherung muss derjenige leisten, der Angaben zu den (abhanden gekommenen) Papieren machen kann oder muss. Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Papiere erwerben wollen, ist es daher sinnvoll, direkt vom bisherigen Eigentümer eine entsprechende Erklärung zu verlangen. Sind die Papiere Ihnen selbst abhanden gekommen, ist der Vorbesitzer unbekannt oder nicht mehr ermittelbar, sollten Sie selbst eine solche Erklärung abgeben.
Zur Form: Sie können ein selbstverfasstes Dokument übergeben oder die eidesstattliche Erklärung wird bei der Behörde zur Niederschrift aufgenommen. Im letzteren Fall (und nur dann) ist die Behörde verpflic…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. August 2012 auf http://www.schadenfixblog.de.
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