Zulassung von Kraftfahrzeugen in Brandenburg ab dem 01.04.2006 nur noch bei Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich
am 13.03.2006 von http://wolfgangferner.blogspot.com
Die Zulassung eines Autos wird in Brandenburg künftig nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer möglich sein. Auch Kfz-Steuerschulden müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung erteilt wird. Einer entsprechenden Verordnung des Finanzministeriums stimmte die Landesregierung am 28.02.2006 in Potsdam zu.
Eine Verbesserung des Erhebungsverfahrens ist angesichts der bestehenden Steuerrückstände und des hohen Aufwands für die Eintreibung dieser Beträge dringend erforderlich, so Finanzminister Rainer Speer zur Begründung. Von der Neuregelung verspricht sich das Finanzministerium einen deutlichen Abbau von vermeidbarem Verwaltungsaufwand. Sie soll am 01.04.2006 in Kraft treten.Künftig überprüft die Zulassungsbehörde automatisch, ob der Antragsteller seine Kraftfahrzeugsteuer vollständig beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt. Sie ist erst möglich, wenn die rückständige Kraftfahrzeugsteuer beim Finanzamt bezahlt worden ist. Der Antragsteller muss bei der Zulassung des Fahrzeugs zur Erteilung einer Einzugsermächtigung seine Kontonummer, die Bankleitzahl und das Kreditinstitut angeben. Sollte der Fahrzeughalter nicht Kontoinhaber sein, so ist der abweichende Kontoinhaber mit Name, Vorname und Unterschrift anzugeben. Abweichende Kontoinhaber dürfen Ehepartner, Eltern, Kinder oder gesetzliche Vertreter des Fahrzeughalters sein. Nur in Ausnahmefällen wird die Zulassung auch ohne Lastschrifteinzugsverfahren erteilt. Voraussetzung hierfür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Finanzamts.Die Finanzämter des Landes Brandenburg hatten im Jahr 2004 Kfz-Steuer in Höhe von 212 Millionen Euro zu erheben. In 37.000 Einzelfällen wurde die Kfz-Steuer nicht gezahlt. Pro Einzelfall handelt es sich im Durchschnitt um rund 210 Euro. Das machte einen Rückstand von fast acht Millionen Euro …
Bravo,
ich hab grad eine Sache am Hals weil die Finanzbehörde zwei Steuerbescheide innerhalb von drei Wochen erlassen hat. Beide sind gültig, nach "amtlichen" Schreiben.
Prost Mahlzeit wenn die Autobuchung kommt, dann nehmen wir was wir wollen und der Steuerzahler kann ja klagen.
Frank
Erhebung der Kfz-Steuer
Handakte WebLAWg / Ab 01.08.2005 gelten in Bayern neue Regeln für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die Erhebung der Kfz-Steuer: Künftig ist Voraussetzung für die Kraftfahrzeug-Zulassung in Bayern, dass der Halter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeug…
Kraftfahrzeugzulassung nur gegen Lastschrift-Einzugsermächtigung?
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz von der Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto des Fahrzeughalters abhängig gemacht werden. Di…
Zwang zur Einzugsermächtigung für Steuer
Lichtenrader Notizen / OVG Rheinland-Pfalz: Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges darf von der Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto des Fahrzeughalters abhängig gemacht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pf…
M-V: Kfz-Zulassung nur noch gegen Einzugsermächtigung
walfischbucht / Um die Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer abzubauen, gelten ab 1. April 2006 in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für die Zulassung von Fahrzeugen. Danach dürfen die Zulassungsbehörden Fahrzeuge erst dann zulassen, wenn der Fahrzeughalter …
Kfz-Zulassung im Saarland
Blickpunkt Recht & Steuern / Im Saarland können Kraftfahrzeuge seit dem 1. November 2006 nur noch nach Prüfung etwaiger Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer zum Straßenverkehr zugelassen werden. Bereits seit dem 1. August 2005 ist aufgrund einer Landesverordnung bei Zulas…
Saarland: Zulassung von Fahrzeugen nur noch nach Prüfung etwaiger Rückstände bei Kraftfahrzeugsteuer
STEUERRECHT / Bereits seit dem 1. August 2005 ist aufgrund einer Landesverordnung bei Zulassung von Fahrzeugen eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erforderlich. Für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger hat dies…
Dem Staat fehlten am 31.12.2006 15,8 Mrd. Euro Steuerrückstände
STEUERRECHT / Stand und Entwicklung der Steuerrückstände 2006: Das Bundesfinanzministerium (BMF) erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Oberfinanzdirektionen einen Bericht über die Rückstände an Besitz- und Verkehrsteuern. Die aktuelle Statist…
ABBUCHEN IST PFLICHT
LawBlog / Wer keine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt, kriegt sein Auto möglicherweise nicht zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied jetzt laut beck-aktuell, dass das Finanzamt auf die Einzugsermächtigung bestehen kann. Als…
Wissenswertes zum Lastschriftverfahren
Sartorienfelder / Im LawBlog läuft gerade eine Diskussion darum, wie man sich vor unberechtigten Lastschriften schützen kann, welche Fristen da zu beachten sind und wer im Zweifelsfall haftet. Beim Lastschriftverkehr muß man grundsätzlich zwischen zwei Verf…
Mythos: 6 Wochen Zeit zur Zurückweisung von Lastschriften
Datenschutzbeauftragter Online / Momentan wird wieder ein alter Mythos gepflegt: Der Bankkunde hat nur 6 Wochen Zeit um einer Lastschrift zurück zu weisen. Mein Tipp: Zur Bank gehen bei älteren Abbuchung und nachfragen wie die das handhaben, meine Bank etwa macht bis zu 6 Monaten…
