Zulassung von Kraftfahrzeugen in Brandenburg ab dem 01.04.2006 nur noch bei Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich
Die Zulassung eines Autos wird in Brandenburg künftig nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer möglich sein. Auch Kfz-Steuerschulden müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung erteilt wird. Einer entsprechenden Verordnung des Finanzministeriums stimmte die Landesregierung am 28.02.2006 in Potsdam zu. Eine Verbesserung des Erhebungsverfahrens ist angesichts der bestehenden Steuerrückstände und des hohen Aufwands für die Eintreibung dieser Beträge dringend erforderlich, so Finanzminister Rainer Speer zur Begründung. Von der Neuregelung verspricht sich das Finanzministerium einen deutlichen Abbau von vermeidbarem Verwaltungsaufwand. Sie soll am 01.04.2006 in Kraft treten. Künftig überprüft die Zulassungsbehörde automatisch, ob der Antragsteller seine Kraftfahrzeugsteuer vollständig beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt. Sie ist erst möglich, wenn die rückständige Kraftfahrzeugsteuer beim Finanzamt bezahlt worden ist. Der Antragsteller muss bei der Zulassung des Fahrzeugs zur Erteilung einer Einzugsermächtigung seine Kontonummer, die Bankleitzahl und das Kreditinstitut angeben. Sollte der Fahrzeughalter nicht Kontoinhaber sein, so ist der abweichende Kontoinhaber mit Name, Vorname und Unterschrift anzugeben. Abweichende Kontoinhaber dürfen Ehepartner, Eltern, Kinder oder gesetzliche Vertreter des Fahrzeughalters sein. Nur in Ausnahmefällen wird die Zulassung auch ohne Lastschrifteinzugsverfahren erteilt. Voraussetzung hierfür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Finanzamts. Die Finanzämter des Landes Brandenburg hatten im Jahr 2004 Kfz-Steuer in Höhe von 212 Millionen Euro zu erheben. In 37.000 Einzelfällen wurde die Kfz-Steuer nicht gezahlt. Pro Einzelfall handelt es sich im Durchschnitt um rund 210 Euro. Das machte einen Rückstand von fast acht Millionen Euro aus. Die Kfz-Steuerrückstände bilden inzwischen 41 Prozent der…
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Erschienen 13. März 2006 auf http://wolfgangferner.blogspot.com.
Kommentare zu "Zulassung von Kraftfahrzeugen in Brandenburg ab dem 01.04.2006 nur noch bei Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich":
ich hab grad eine Sache am Hals weil die Finanzbehörde zwei Steuerbescheide innerhalb von drei Wochen erlassen hat. Beide sind gültig, nach "amtlichen" Schreiben.
Prost Mahlzeit wenn die Autobuchung kommt, dann nehmen wir was wir wollen und der Steuerzahler kann ja klagen.
Frank
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