Zulässigkeit geringerer Sozialplanabfindungen für Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen können
am 28.09.2007 von Recht und Alltag
Sozialpläne werden zwischen Betriebsrat und Unternehmen abgeschlossen, um Nachteile für Arbeitnehmer zu mildern, die infolge einer Betriebsänderung (z.B. einer Betriebsstilllegung oder einer Rationalisierungsmaßnahme) entstehen. Gesetzliche Grundlage ist § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Typischerweise begründen Sozialpläne für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Abfindungsansprüche.
Oft werden dabei für Arbeitnehmer, die unmittelbar nach ihrem Ausscheiden in den vorgezogenen Ruhestand gehen können, geringere Sozialplanleistungen vorgesehen. Das verstößt, wie bereits das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden hat (z. B. Urteil vom 26.07.1988 – 1 AZR 156/87), nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz.
Das Landesarbeitsgericht Köln hatte in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 04.06.2007 (Az.: 14 Sa 201/07) darüber zu entscheiden, ob eine solche Sozialplanklausel auch dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entspricht, das in § 10 Nr. 6 solche Differenzierungen ausdrücklich behandelt, sie aber nur zulässt, wenn …
LAG Köln: Keine unzulässige Diskriminierung älterer Arbeitnehmer mit Anspruch auf Altersruhegeld bei niedrigerer Sozialplanabfindung - Urt. v. 04.06.2007, Az. 14 Sa 201/07
AGGblog.de / Es verstößt weder gegen das AGG noch gegen § 75 BetrVG, wenn in einem Sozialplan für solche Arbeitnehmer, die unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen in den vorgezogenen Ruhestand gehen können geringere Sozialplanleistungen vorges…
Abfindung in Sozialplan: Keine Altersdiskriminierung rentennaher Jahrgänge
JuracityBlog / das entschied das Landesarbeitsgericht kürzlich erstmals unter der Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Sozialpläne werden zwischen Betriebsrat und Unternehmen abgeschlossen, um Nachteile für Arbeitnehmer zu mildern…
LAG Köln: Altersgrenzen bei betrieblichen Rentenanwartschaften und Europarecht
anwalt-kiel.com / Das Betriebsrentengesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres ausscheiden, bereits bestehende Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgungszusage verlieren. Bis zum Jahr 2000 lag diese Grenze bei 35 Jahren…
Streikaufruf für tariflichen Sozialplan zulässig - BAG, Urteil vom 24.04.2007, Az. 1 AZR 252/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Gewerkschaften dürfen zu Streiks für einen Tarifvertrag aufrufen, in dem wirtschaftliche Nachteile aus einer Betriebsänderung ausgeglichen oder gemildert werden sollen. Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - wie schon die Vorinstanzen - e…
Keine Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem Altersruhegeld für Frauen
Recht und Alltag / Die im Jahr 1943 geborene Klägerin war bis zum 30. Juni 1994 bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen einer Personaleinschränkung beendet. Im Anschluss daran zahlte die Beklagte eine tarif…
Vergütung: Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung
LohnPraxis-Weblog / Beginnen Sie als Unternehmen mit der Durchführung einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG, müssen Sie zuvor mit Ihrem Betriebsrat einen Interessenausgleich abgeschlossen oder zumindest ausreichende Bemühungen in diese Richtung u…
Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem Altersruhegeld
Anwalt bloggt / Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in dem Verfahren 6 AZR 631/05 vom 18. Mai 2006 besteht kein Anspruch auf Überbrückungshilfe beim Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld für Frauen. Die im Jahr 1943 geborene Klägerin war bis…
Bundesarbeitsgericht : Uniform für die Beschäftigten – wer entscheidet über die Kosten ?
recht verständlich / Die Kleiderordnung für Betriebe ist immer wieder ein gerne diskutiertes Thema. Hier spielen nicht so sehr gestalterische Aspekte eine Rolle, sondern oftmals vielmehr die Frage, wer denn das Ganze bezahlen solle. Im konkreten Falle ging es aber dar…
§ 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben
andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anb…
