Zulässigkeit des Einsatzes von Laubbläsern

Insbesondere im Herbst werden vermehrt sogenannte Laubbläser eingesetzt. Es gibt jedoch Richtlinien für den Einsatz von Laubbläsern und anderen Lärm erzeugenden Geräten, die es zu beachten gilt: Nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes dürfen Laubblässer in Wohngebieten im Freien werktags nur in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden. Die Mittagsruhe ist einzuhalten. Bei der Verwendung der Geräte dürfen die Immissionsrichtwerte zum Schutz gegen Lärm nicht überschritten we…

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Themen: Richtlinien , Laub , Lärmschutz , Immision , Laubbläser

Erschienen 14. November 2010 auf http://www.sokolowski.org/.

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