Zulässigkeit der ungefagten Veröffentlichung von E-Mails im Internet
am 15.08.2008 von http://it-recht-blog.de
Auf Grund einer aktuellen Diskussion zwischen Peter Glaser und Marco Dettweiler wird zur Zeit in der Blogosphäre häufig die Frage aufgeworfen, inwieweit die ungefragte Veröffentlichung von E-Mails im Internet rechtlich zulässig ist. Der Kollege Ulbricht hat daraufhin in einem interessanten Artikel sich mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Zunächst ist dabei zu unterscheiden, ob es sich um eine private oder eine geschäftliche E-Mail handelt.
Die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt ist in aller Regel unzulässig. Die Veröffentlichung von E-Mails mit geschäftlichen Inhalten ist nur zulässig, wenn ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt. (via)
Private E-Mails fallen somit in den Bereich der Intimssphäre, genießen also absoluten Schutz vor Veröffentlichungen. Bei geschäftlichen E-Mails hingegen ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Liegt demnach kein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit vor, so ist das Persönlichkeitsrecht bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überragend. Eine Veröffentlichung wäre dann unzulässig, woraus in aller Regel ein Unterlassungsanspruch bzw. auch ein entsprechender zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des Absenders folgt.
“Wie diese Abwägung ausgeht ist immer eine Frage des Einzelfalls und kann jeweils abhängig von den konkreten Umständen unterschiedlich ausgehen. Ausschlaggebend ist unter anderem wohl auch das Motiv und der Zweck der Veröffentlichung und ob ein vertretbares Verhältnis zwischen dem Zweck der Veröffentlichung und der Beeinträchtigung des Betroffenen besteht.”, so Ulbricht.
Auch das LG Köln musste sich Ende Mai in einem Urteil (AZ: 28 O 157/08) mit der Frage auseinandersetzen, ob das konkrete Veröffentlichen einer E-Mail rechtlich zulässig sei. Das Gericht sah dabei grundsätzlich …
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Reuters | Inlandsnachrichten / Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung hat erstmals eingeräumt, dass es sich bei den drei inhaftierten Deutschen im Kosovo tatsächlich um BND-Beamte handelt. Die Regierung habe das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) informiert, dass di…
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