Zulässigkeit der Kostenentscheidung / Selbständiges Beweisverfahren
am 24.10.2005 von mindermeinung.de
Die Kernaussage: Kostenanträge nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO sind unzulässig, wenn und solange im Werklohnprozess des Antragsgegners ein Gewährleistungsanspruch des Antragstellers zur Aufrechnung gestellt ist, der sich auf Mängel bezieht, die Gegenstand des Beweisverfahrens waren.
Dies hat der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Dressler und den Richtern Dr. Wiebel, Prof. Dr. Kniffka, Bauner und der Richterin Safari Chabestar ientschieden und hat damit eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt (Beschluss vom 25.08.2005, Az.: VII ZB 35/04).
Quellen: Beck-Online, eigene Bearbeitung.
BGH: Über Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist insgesamt im anschließenden Klageverfahren zu entscheiden
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DAS - verweigert Rechtschutz im selbständigen Beweisverfahren
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Watschn für das BayObLG - Verkennung der Reichweite effektiven Rechtsschutzes.
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