Zugriff des Arbeitgebers auf E-Mail-Postfach des Mitarbeiters
Das LAG Berlin-Brandenburg hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (16.02.2011 – 4 Sa 2132/10) entschieden, dass ein Arbeitgeber ausnahmsweise auch dann gegen den Willen seiner Mitarbeiterin auf deren dienstliches E-Mail-Postfach zugreifen darf, wenn im Unternehmen die Nutzung von E-Mail grundsätzlich auch für die private Kommunikation gestattet ist:
Der Arbeitgeber hatte, nachdem seine Mitarbeiterin seit ca. 2 Monaten krank und für ihn nicht erreichbar war, im Beisein des Betriebsrats und des Datenschutzbeauftragten auf ihr E-Postfach zugegriffen. Dabei wurden dienstliche E-Mails geöffnet und zwecks Bearbeitung ausgedruckt (nun ja…!).
Die Mitarbeiterin machte unter Berufung auf die zulässige Privatnutzung gerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend: Da die Öffnung des E-Mail-Accounts es ermögliche, auch ihre privaten E-Mails zu lesen, sei ihre Einwilligung erforderlich.
Das LAG sah das - ebenso wie zuvor das Arbeitsgericht – anders: Bei der vorzunehmenden Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Klägerin und den unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers überwiege hier das Interesse an der Sicherstellung des ungestörten Arbeitsablaufs.
Hier habe finanzieller Schaden gedroht, da einige der E-Mails Kundenwünsche enthielten, die sonst nicht beachtet worden wären. Im konkreten Fall habe der Arbeitgeber auch alles Zumutbare unternommen, um einen Zugriff auf private E-Mails zu verhindern.
Bemerkenswert – weil im Widerspruch zur hierzu bislang herrschenden Auffassung stehend - ist die rechtliche Bewertung des LAG in einem anderen entscheidungserheblichen Punkt seiner Begründung:
… » Vollständiger ArtikelThemen: Rechtsprechung , Datenschutz , E-mail , Telekommunikation , It-recht , Persönlichkeitsrechte , Berlin Brandenburg , Krank , Fernmeldegeheimnis , Lag Berlin-brandenburg , Privatnutzung , Kommunikationssicherheit , Arbeit+ikt , Blog-beitraege , Online-veröffentlichungen , E-mail-account , Urteil Des Arbeitsgerichts Berlin Vom 17. August 2010 - 36 CA 235/10 -
Erschienen 18. August 2011 auf http://blawg.legalit.de.
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