Zugeschneite Verkehrsschilder

Zur Zeit lese ich oft in Zeitungen & im Netz etwas zum Thema “verschneite Verkehrsschilder” – dabei wird sich oft auf ein Urteil des OLG Hamm (III-3 RBs 336/09) bezogen, dass anlässlich eines durch Baumbewuchs verdeckten Schildes feststellte, dieses “gelte” nur dann, wenn man es auch sehen könne. Es ist keineswegs falsch, grundsätzlich festzuhalten, ein Verkehrsschild entfalte keine Wirkung, wenn es nicht gesehen werden kann. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz gewichtige Ausnahmen, die m.E. hin und wieder etwas zu kurz kommen:

Das Schild darf wirklich nicht erkennbar sein. Sehr oft habe ich zur Zeit Schilder gesehen, die zwar vom Schnee verdeckt sind, aber problemlos mit einem nur ein wenig mehr als üblich aufmerksamen zweiten Blick gut zu erkennen sind. Man sollte also nicht leichtfertig die Augen verschliessen. Nur weil Schnee auf dem Schild liegt, ist es noch lange nicht “nicht erkennbar”. Weiterhin darf dem Autofahrer das Schild auch nicht sonstwie bekannt sein. Wer nachweislich seit Jahren an dem Schild vorbeifährt dürfte gewisse argumentative Schwierigkeiten haben. Und zu guter Letzt darf das Schild auch sonst nicht zuzuordnen sein. Ein vollkommen von Schnee verdecktes achteckiges Schild ist eindeutig ein Stopp-Schild. Und ein auf dem Kopf stehendes Dreieck heisst Vorfahrt achten.

Fazit: Für mich eine Phantomdiskussion die ihre einzige Praxisrele…

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Themen: Wetter , Verkehrsschilder , Rbs
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 17. Dezember 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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