Zugelassen
am 07.12.2005 von http://www.muepe.de/
Ab heute RA Müller. Dazu gab es gleich die passende Domain: ra-mueller.de. Da bleiben keine Wünsche offen.
Inhalt ist unter der Domain wegen Zeitmangels …
ra-mueller.de Joins Profession
German American Law Journal :: American Edition / CK - Washington. Highly regarded domain blogger Peter Müller joined the wonderful legal profession today and will soon populate the ra-mueller.de domain.German American Law Journal :: Washington USA
FH hat Domain FH-WF.DE erstritten
ADVERSARIO / Domain-Streitigkeiten sind immer wieder Anlass, sich vor einem Gericht zu treffen und ein wenig darüber zu diskutieren, wer denn die älteren Rechte an einer Domain hätte. Die Fachhochschule Braunschweig /Wolfenbüttel hat dies für die Domain FH-W
OLG Hamburg: Nutzungsverbot für Domain ist nicht automatisch Dekonnektierungspflicht
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 28.08.2007 - Az.: 3 W 151/07) hatte darüber zu entscheiden, ob das gerichtlich ausgesprochene Verbot, eine bestimmte Domain zu benutzen, automatisch dazu führt, dass der Schuldner die Domain dekonnektieren muss.Das vorli
Hanseatisches OLG: Dekonnektierungspflicht nach gerichtlichem Domain-Benutzungsverbot? - Ist das Benutzen einer Domain insoweit verboten worden, dass unter der betreffenden Domain keine Inhalte mehr vorgehalten werden dürfen, betrifft dieses Verb
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Verbot eine Bezeichnung - in welcher Schreibweise auch immer - als Internet-Domain zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, ist dahingehend zu definieren, dass unter der Domain keine Inhalte geschaltet sein dürfen. Hierbei stellt ein Bauste
müller.de
domainblog / Kollege RA Möbius erklärt in einer Pressemitteilung, über die Mutter aller Umlautdomains »müller.de« habe nun das LG Hamburg (Urteil vom 26.01.2005, Az.: 302 O 116/04) entschieden. Das LG Hamburg hält sich an g&aum
OLG Hamburg: Keine Markenbenutzung durch bloße Registrierung einer Domain - Urteil vom 12.04.2007, Az. 3 U 212/06
Markenrecht-Blog.de / Das OLG Hamburg hat entschieden, dass das bloße Registrierthalten einer Domain noch keine markenmäßige Benutzung darstellt und demzufolge auch noch keinen auf § 14 MarkenG gestützten Verzichtsanspruch auslöst. Für die Begründetheit eines Doma
