Zugangserschwerungsgesetz tritt nicht zum 01.08. in Kraft

Das Zugangserschwerungsgesetz wird nicht wie geplant am 01.08.09 in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz auch noch nicht ausgefertigt, weshalb weiterhin die Möglichkeit besteht, dass dieses evident verfassungswidrige Gesetz von Köhler in Ausübung seines Prüfungsrechts gestoppt wird. Die Hintergründe der Verzögerung wirken bizarr. Denn es ist offenbar so, dass die Bundesregierung das Gesetz deshalb verzögert, weil man sehr spät doch noch erkannt hat, dass das Gesetz aus europarechtlichen Gründen vorab der Kommission und den anderen EU-Staaten für drei Monate zur Stellungnahme vorgelegt werden muss. Aus diesem Grund wurde das Gesetz dem Bundespräsidenten noch gar nicht zugeleitet. In diesem Zusammenhang stellt sich freilich auch die Frage, weshalb die Bundesregierung ein Gesetz verzögern kann, das bereits alle parlamentarischen Hürden genommen hat und nach dem erklärten Willen des Bundestags zum 01.08.09 in Kraft treten sollte. Der jetzige Ablauf ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Deutsche Bundestag die Zügel der Gesetzgebung nicht mehr in der Hand hält. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes will sich die Bundesregierung offenbar mit den Sperrverträgen…

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Themen: Sperrung , Netzsperren , Zensursula

Erschienen 30. Juli 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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