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Zufallsbelästigung

am 30.10.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html

Ihre Nummer? Die hat unser Computer zufällig ausgewählt, wie bei den Lottozahlen, sagt die freundliche Callcenter-Mitarbeiterin des Meinungsforschungsinstituts Emnid, das mich gestern unerbeten telefonisch belästigt. Mit Rufnummernunterdrückung, versteht sich. Man will ja nicht belästigt werden. Diskussionen mit den Mitarbeitern haben meist keinen Zweck. Abmahnungen können dagegen wirkungsvoll sein, wie ein aktuelles Urteil des LG Berlin (06.02.2007, 15 S 1 /06) zeigt:Der auf Art 12 und 14 GG gestützte Einwand der Beklagten, sie könne allein mit Hilfe von telefonischen Umfragen zuverlässig Markt- und Meinungsforschung betreiben, verfängt nicht. Dabei kann dahinstehen, ob aus wissenschaftlicher Sicht allein eine telefonische Befragung zuverlässige Ergebnisse liefert, was das Gericht bezweifelt. Denn selbst wenn dem so wäre, wäre dieser Weg der Befragung der Beklagten keineswegs verwehrt. Sie müsste allerdings dafür sorgen, dass ein Einverständnis der Angerufenen mit der …

OLG Hamm zur Einverständniserklärung zur Telefonwerbung in Auftragsbedingungen

Recht und Alltag / In einem aktuellen Urteil vom 15.08.2006 (Az.: 4 U 78/06) hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm angenommen, dass eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufen…

Telefonwerbung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Blickpunkt Recht & Steuern / In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm angenommen, dass eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufenen Verbrauchers mit dem Anruf erfolgt sei, gegen Wettbewe…

Darlegungspflicht für angebliche Einwilligung

Datenschutzbeauftragter Online / Die Seite spam-abwehren.de macht auf das Urteil des LG Koblenz vom 1.4.08 aufmerksam (1 O 273/07), das zum Schluss kommt, dass der Werbende beweisen muss, ob der Betroffene der Werbung vorher zugestimmt hat. Die Berufung auf den Adresslieferer, der v…

LG Bonn: Unrichtigte Bestätigungsschreiben - Die Zusendung von Bestätigungsschreiben bezüglich der Einwilligung in Konzernwerbung stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn eine solche Einwilligung tatsächlich ni

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Zusenden unrichtiger Bestätigungsschreiben (der in Wahrheit nicht erteilten Einwilligung in Werbung, Marktforschung sowie Kundenberatung) stellt eine Wettbewerbshandlung dar, die geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher zu be…

LG Traunstein: Keine Nutzung von Verbraucherdaten ohne Einwilligung - Erwirbt ein Unternehmen Adress- und Kontaktdaten zu Werbezwecken, hat es sich darüber zu vergewissern, dass die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die nachträgliche Billigung eines Werbeanrufs (hier: durch führen des Telefonats) durch den Verbraucher stellt keine wirksame Einwilligung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4a BDSG dar. 2. Im Zeitpunkt eines Telefonats ist die Belästigung, di…

LG Traunstein: Für Nutzung von Kontaktdaten ist Einverständnis des Verbrauchers nötig

Dr. Bücker Newsfeed / 1. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die Firma Wenatex. Nach dem Urteil des LG Traunstein - Az.: 7 O 318/07 (Urteil ist noch nicht rechtskräftig) sind Firmen dazu verpflichtet, bevor sie Kontaktdaten des Verbrauch…

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Blog der Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum zum Thema Onlinerecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und zu ähnlichen Rechtsgebieten vor allem auch für User der eBay-Plattform

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