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Zürcher Hooliganverordnung teils verfassungswidrig

am 03.04.2008 von http://www.strafprozess.ch

Gemäss einem
TA-Artikel hat das Bundesgericht Teile der
EV BWIS (Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit des Kantons Zürich) als verfassungswidrig aufgehoben:
Die Regelung, wie der Polizeigewahrsam gerichtlich überprüft wird, verstösst gegen die kantonale und gegen die Bundesverfassung. Der Regierungsrat sei nicht befugt, auf der Basis einer blossen Verordnung die allgemeinen Bestimmungen der Verwaltungsrechtspflege und des Gerichtsverfassungsgesetzes …

Vorher bei http://www.strafprozess.ch (strafprozess)

» Der EDÖB und die Hooligans

» Strafverfolger c. Richter

» Musterentscheid des Bundesgerichts?

» Update: Oil-for-Food

» Neue Überwachungsmittel für Zürich


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Update: Zürcher Hooliganverordnung teils verfassungswidrig

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Erlasse des Kantons Zürich - Neuauflage

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